Änderungen bei der Ich-AG (12.04.2006)
Die Agentur für Arbeit weist auf Änderungen beim Ich-AG-Geld und Überbrückungsgeld hin. Mit diesen beiden Mitteln förderte die Agentur in der Vergangenheit Existenzgründer. Damit ist zum 1. Juli Schluß. Dann soll das Ich-AG Geld mit der Existenzgründerleistung zusammengeführt werden. Welche genauen Regelungen für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit dann gelten werden, ist derzeit noch nicht bekannt. Der Beschluss dazu muss von der Bundesregierung kommen.
Im Bezirk der Agentur für Arbeit Bielefeld werden zurzeit 1.491 Selbständige über einen Existenzgründungszuschuss gefördert. Weitere 499 erhalten Überbrückungsgeld. Wer bis zum 30. Juni 2006 eine Ich-AG gründet, kann noch die bis zu dreijährige Förderung erhalten. Anträge auf Gewährung des Existenzgründungszuschusses für die Ich-AG müssen allerdings bis zum 30. Juni 2006 bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Auch das Überbrückungsgeld kann noch bis zum 30. Juni 2006 in unveränderter Form beantragt werden.
Für beide Leistungen gilt: Die Förderung muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Der Existenzgründungs- Zuschuss wird maximal drei Jahre gezahlt und muss jedes Jahr neu bewilligt werden. Die Höhe des Zuschusses ist degressiv gestaffelt und reduziert sich jeweils nach Ablauf eines Jahres (erstes Jahr 600 Euro monatlich, zweites Jahr 360 Euro monatlich und drittes Jahr 240 Euro monatlich).
Das Überbrückungsgeld erhalten Existenzgründer für sechs Monate in Höhe des Betrages, den sie als Arbeitslosengeld zuletzt bezogen haben oder bei Arbeitslosigkeit hätten beziehen können. Hinzu kommen die darauf entfallenden pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge.
Weitere Auskünfte bei den Arbeitsagenturen in Bielefeld unter 0521 / 587 7777 und Gütersloh unter 05241 / 864 777