Von Manfred HornDer Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 24. Januar, in kommunalen Diensten stehende befristete Beschäftigte für einen Monat und einen Tag zu kündigen, um sie danach mit weniger Lohn wieder einzustellen, ist weiter heftig umstritten. Nachdem sich bereits die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Linkspartei »Haushaltskonsolidierung auf Kosten des Personals« gegen dieses Vorhaben stellten, beziehen nun auch die Grünen und die SPD Position. Unterdessen ruderte Oberbürgermeister Eberhard David, der auch Verwaltungsvorstand ist, leicht zurück: Die Stadt verhalte sich tarifkonform. Man wolle den Einzelfall prüfen. Es zeichnet sich ab, dass von der Regelung besonders diejenigen betroffen sind, deren Arbeitsverträge nicht dauerhaft verlängert werden.
Das reicht den zahlreichen Kritikern aber nicht. »Diese Behandlung hat keiner verdient.«, erklärt Holger Rottmann von der ver.di Fachkommission Kindertagesstätten. Die Grünen hatten am vergangenen Dienstag Erfolg mit ihrem Antrag im Finanz- und Personalauschuss, der die Verlängerung von Fristverträgen ohne Unterbrechung vorsieht. Der Antrag wurde auch von der SPD unterstützt. Das Thema wird nun den Stadtrat in der kommenden Woche beschäftigten. Damit könnte das vom Verwaltungsvorstand beschlossene Verfahren nicht umgesetzt werden. Der Verwaltungsvorstand ist an den Beschluss des Ausschusses aber nicht gebunden. Der Oberbürgermeister als Verwaltungsspitze hat hier die Organisationshoheit. »Er sollte sich allerdings mit den Gremien abstimmen, sonst wird sein Stellenplan im Rat auseinandergenommen«, erklärt Pit Clausen, Fraktionsvorsitzender der SPD.
Seit 1. Oktober 2005 gilt bundesweit in den Kommunen der neue Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TvÖD). Er wurde auch den Kommunalverbänden unterzeichnet. Seit knapp zwei Jahren ist Eberhard David, Oberbürgermeister Bielefelds, Vorsitzender des kommunalen Arbeitgeberverbandes in NRW und war somit an der Einigung zwischen Bund, Kommunen und ver.di beteiligt. »Wenn David den Tarifvertrag bricht, ist das mindestens pikant«, sagt denn auch Clausen.
ver.di hatte sich für den TvÖD stark gemacht. Mit dem neuen Tarifsystem wurde die Unterscheidung zwischen Arbeiten und Angestellten aufgehoben, 17.000 Eingruppierungsmerkmale werden auf rund 100 zusammengestrichen. Neu ist auch der Spielraum leistungsbezogene Bezahlung. Zudem wurde das Prinzip der automatischen Höherstufung durch Lebensalter wird abgeschafft. Die Wochenarbeitszeit wurde auf 39 Stunden festgeschrieben allerdings besitzen die Arbeitgeber hier eine Ausstiegsklausel.
TvÖD stellt gering Qualifizierte schlechterFür all diejenigen, die schon vor Einführung des TvÖD beim Bund oder bei den Kommunen beschäftigt waren, gilt eine Besitzstandswahrung. Auch wenn das neue Tarifsystem eigentlich eine deutliche Herabstufung des Entgelts bedeuten würde, schlägt dies nicht voll durch. Ein großer Teil der alten Leistungen aus dem BAT wird bei dieser Beschäftigtengruppe übernommen, ein kleinerer Teil mit künftigen Lohnerhöhungen verrechnet. Anders sieht es bei denjenigen aus, die nach dem 1. Oktober neu eingestellt werden: Sie müssen durch den TvÖD zum Teil deutliche Lohneinbußen hinnehmen. So ist es auch ein Ziel, weiteres Auslagern von Beschäftigungen in Privatunternehmen zu verhindern. Dazu wurde im TvöD eine neue Entgeltgruppe 1 für »einfachste Tätigkeiten« festgelegt.
Betroffen wären sind beispielsweise Reinigungskräfte, die bei der Stadt befristet beschäftigt sind. Allerdings ist bis heute nicht abschließend geklärt, ob Reinigungskräfte überhaupt in die niedrigste Entgeltstufe gehören. Befristet heißt dabei nicht zwingend, dass sie erst seit kurzem dabei sind. Gängige Praxis ist es inzwischen auch bei Kommunen, befristete Verträge immer wieder zu verlängern. Dies ist aus »sachlichen Gründen« dauerhaft möglich.