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Verfahren im Weimar (15.02.2006)
Das Denkmal für die Opfer in Buchenwald
Am Dienstag, 21. Februar wird vor dem Verwaltungsgericht Weimar der Ausschluss von Antifaschisten bei den Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald verhandelt.
Am 10. April vergangenen Jahres gedachten auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Buchenwald bei Weimar anlässlich der Feier zum 60. Jahrestag der Befreiung 1.200 Menschen der Opfer des Nationalsozialismus. Auch eine Gruppe aus Bielefeld machte sich auf den Weg ins entfernte Thüringen um an den Feierlichkeiten teilzunehmen.
Als sie kurz vor dem ehemaligen Lagergelände von der Polizei gestoppt wurde, rechneten sie mit einer aus ihrer Sicht ärgerlichen Routine-Kontrolle. Nach einer halben Stunde warten kam jedoch die Überraschung. Mehrere der Fahrzeug-Insassen durften die Gedenkstätte nicht betreten und erhielten einen Platzverweis für das ganze Stadtgebiet Weimar. Als Grund gab die Polizei an, dass die Personen in einer Kartei als »linksmotiviert« registriert seinen. Selbst durch eine persönliche Einladung des Landesvorsitzenden des Bundes der Verfolgten des Naziregimes (VVN-Bda) ließen sich die Beamten nicht von der Durchführung der Maßnahme abhalten (
WebWecker berichtete
)..
Der Platzverweis sorgte dafür, dass die Antifaschisten nicht an der Gedenkfeier teilnehmen konnten. Für den Bielefelder Arbeitskreis Antifaschistisches Gedenken entzieht es sich noch heute »jeglicher Logik und Grundlage, wie Antifaschisten und Antifaschistinnen eine Gefahr für eine antifaschistische Gedenkveranstaltung sein können«. Das Vorgehen der Polizei schränkr nicht nur in willkürlicher Weise die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Bewegungsfreiheit ein, sondern verstoße auch gegen die im Vorfeld getroffenen Absprachen zwischen der Lagergemeinschaft Buchenwald/Dora und der Polizeidirektion Weimar/Jena, die besagt haben soll, allen Antifaschisten uneingeschränkten und freien Zugang zu gewähren.
Gegen das Vorgehen der Polizei haben zwei der Betroffenen beim Verwaltungsgericht Weimar Klage eingereicht. Ein Angebot der Polizeidirektion zu einem außergerichtlichen Vergleich lehnten sie ab. Es habe lediglich beinhaltet, dass der Platzverweis unter »jetzigen Gesichtspunkten nicht ausgesprochen worden wäre«, erklärt der Arbeitskreis.
Den Klägern geht es zum einen um die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Platzverweise für alle betroffenen Antifaschisten und auch um das Recht über die Form des Gedenkens. über das antifaschistische Menschen selbst entscheiden sollten.
Der Prozeß findet am Dienstag, 21. Februar 2006, um 11 Uhr, im Verwaltungsgericht Weimar, Rießnerstraße 12b im Saal 301 statt.
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