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Freiwillige Arbeitslosenversicherung (01.02.2006)



Seit 1. Februar gibt es eine interessante Neuerung bei der Arbeitslosenversicherung: Künftig können sich auch Selbstständige freiwillig versichern. Waren bisher ausschließlich Arbeitnehmer arbeitslosenversichert, können sich Selbstständige künftig einen Schutz aufbauen: Läuft das Geschäft nicht mehr, können sie sich arbeitslos melden und erhalten Arbeitslosengeld. Und zwar nicht Arbeitslosengeld II (ALG II), sondern Arbeitslosengeld I. Denn wer bisher sein Geschäft aufgeben musste, konnte nur Sozialhilfe – und seit einem guten Jahr eben ALG-II beantragen. Das ist allerdings nicht gerade üppig und setzt auch voraus, dass nahezu das gesamte Vermögen aufgebraucht ist.

Der Selbstständige muss allerdings unmittelbar vor der Selbstständigkeit in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert gewesen sein – oder aber Arbeitslosengeld-I bezogen haben. Die Sache hat noch einen Haken: Die Versicherungspflicht beziehungsweise der Leistungsbezug muss ausserdem innerhalb der letzten 24 Monate insgesamt zwölf Monate umfasst haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob zusammenhängend oder nicht.

Die freiwillige Versicherung muss bei der Arbeitsagentur beantragt werden, und zwar innerhalb eines Montas nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Die Beiträge sind dabei unabhängie vom individuellen Einkommen und betragen – je nachdem ob west oder ost – zwischen 35 und 40 Euro. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist besonders für Existenzgründer interessant, um sich abzusichern.

Die Verjährung des Anspruchs setzt vier Jahre nach der ursprünglichen Antragstellung ein. Nach zwei Jahren freiwilliger Beitragszahlung erwirbt man den Anspruch auf ein Jahr Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld aus einer solchen freiwilligen Versicherung berechnet sich nach dem früheren versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Oder aber es wird ein Regelsatz festgelegt, wenn in den letzten beiden Jahren keine 150 Tage in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nachgewiesen werden können. Dabei ist die Qualifikation entscheidend. Ein Akademiker erhält zum Beispiel gut 1.000 Euro Arbeitslosengeld.


Weitere Informationen: www.freiwillige-arbeitslosenversicherung.de