Auf der Suche nach dem Geflügel (18.01.2006)
Das Ordnungsamt und Veterinäramt verstärken die Kontrollen von Geflügelhaltungen in Bielefeld. Trotz wiederholter Hinweise auf die Meldepflicht für Geflügelhaltungen werden immer wieder bisher unbekannte Haltungen ermittelt. »Wir glaubten, dass die Meldepflicht nur für bäuerliche Geflügelhaltungen gilt«, ist dann eine oft vorgebrachte Entschuldigung für die unterbliebene Meldung.
Das Veterinäramt weist daher erneut darauf hin, dass sämtliche Geflügelhaltungen, seien sie auch noch so klein, zu melden sind. Auch die Tierhaltungen in Hausgärten oder Kleingartenanlagen unterliegen der Meldepflicht. Gerade in Kleingartenkolonien wurden wiederholt nicht gemeldete Geflügelhaltungen festgestellt. Für türkei- oder russlandstämmige Geflügelhalter, die gerade in Kleingartenkolonien nicht selten Tiere halten, werden Hinweise auch in russischer und türkischer Sprache verteilt.
Zukünftig werden auch die Stadtwache und Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes die Einhaltung der Meldepflichten kontrollieren und so mithelfen, dass Schwachstellen und Lücken in der Geflügelpestvorbeugung frühzeitig erkannt werden können. Zur Mitwirkung bei der Seuchenvorbeugung sind aber alle Bürger aufgerufen. Hinweise zu auffälligen Geflügelhaltungen und erkennbar kranken oder verendeten Vögeln sind nicht nur für die frühe Krankheitsfeststellung wichtige Informationen.
Zukünftige zusätzliche Bekämpfungsmaßnahmen wie Stallpflichten oder besondere Hygienemaßnahmen können nur umgesetzt werden, wenn die Halter »erreichbar« und Haltungen im Veterinäramt registriert sind. Aktuell hat für das Veterinäramt die Prävention einer Einschleppung durch den Personen- und Warenverkehr höchste Priorität. Dazu werden die Fahrer von LKW mit Waren aus Ländern, die von Geflügelpest betroffen sind oder Busreisende aus diesen Ländern während der Fahrt kontrolliert. Der überwiegende Teil der Reisenden hat sich offensichtlich auf die Tierseuchenlage eingestellt und verzichtet überwiegend auf die Mitnahme von Geflügelprodukten. Bisher wurden nur in einem Fall Eier und Lebensmittel sichergestellt.
Bis zur Rückkehr der Zugvögel im März sollten Geflügelhalter von freilaufenden Tieren die Zeit nutzen und Vorbereitungen auf eine sehr wahrscheinlich angeordnete Stallpflicht ergreifen, empfehlen Gesundheits- und Veterinäramt
Meldevordrucke sind im Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Telefon: 0521 / 51-2157, oder bei praktizierenden Tierärzten erhältlich und auf den städtischen Internetseiten abrufbar