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Gleichstellungsbeauftragte kritisiert Studiengebührengesetz (23.11.2005)



Am gestrigen Dienstag verabschiedete das Landeskabinett das Gesetz zur Einführung von Studiengebühren. Der Entwurf dafür war den Hochschulen Ende September zugegangen, knapp einen Monat hatten sie Zeit, sich dazu zu äußern. Neben der Stellungnahme der Studierendenvertretung und des Rektorats der Universität und einer Resolution des Senats vom vergangenen Dezember erhielt das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie aus Bielefeld auch eine Stellungnahme der Stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten. Die hält den Referentenentwurf für nicht mit dem Gleichstellungsgesetz und dem Hochschulgesetz des Landes kompatibel.


Von Mario A. Sarcletti

»Ich freue mich, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das freiheitlichste und sozialverträglichste Modell aller Bundesländer vorstellen zu können«. So kommentierte am heutigen Mittwoch »Innovationsminister« Andreas Pinkwart die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur Einführung von Studiengebühren - er spricht von Studienbeiträgen – am Dienstag durch das Kabinett.

Gegner der Studiengebühren teilen seine Freude naturgemäß nicht, kritisieren, dass Studiengebühren nie sozialverträglich sein können. Für die Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte der Universität Bielefeld verstößt das Gesetz zudem gegen das Landesgleichstellungsgesetz, das die Gesetzesmacher nicht so recht im Blick gehabt haben dürften. »Im Referentenentwurf wird an keiner Stelle Bezug auf das Landesgleichstellungsgesetz genommen«, moniert Veronika Schmidt-Lentzen zu Beginn ihres Schreibens, das Ende Oktober dem Wissenschaftsministerium zuging. Dieses Gesetz sieht unter anderem vor, »die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer und Frauen zu verbessern«.

Zwar sieht der Referentenentwurf vor, Studierende mit Kind von den Gebühren zu befreien – pro Kind allerdings nur für maximal vier Semester. Dabei dauert ein Studium mit Kind meist länger als ohne, für Alleinerziehende, meist Frauen, gilt im Besonderen, was Veronika Schmidt-Lentzen den Gesetzesmachern über studierende Eltern im Allgemeinen erklärt: »Diese Personengruppe verfügt generell über geringere finanzielle und zeitliche Ressourcen«, heißt es in ihrer Stellungnahme. Das heißt, dass Studierende mit Kind naturgemäß sowohl weniger Zeit für das Studium, als auch für Erwerbstätigkeit daneben haben. Das Studium dauert also nicht nur länger, das Geld für Studiengebühren zu erwirtschaften, ist für sie zudem noch schwieriger.