Verlängerte Landebahn geht in Betrieb (05.10.2005)
Von Manfred HornDie Ausbaumaßnahmen für die Verlängerung der Start-/Landebahn des Flugplatzes Windesbleiche sind bis auf Restarbeiten abgeschlossen. Zuletzt wurden auf beiden Seiten der Landebahn, unmittelbar vor den öffentlichen Wegen, Schutzwände installiert. Diese sollen Passanten vor dem Luftstrom startender Flugzeuge und vor Verletzungen durch aufgewirbeltem Schmutz schützen.
Die Bürgerinitiative Stop Landebahnausbau sieht darin allerdings keine Verschönerung der Landschaft. Eine von der Stadt versprochene Begrünung sei bisher nicht zu erkennen. Die Verlängerung der Landebahn ist bis heute umstritten. Der Betreiber die Flughafen Bielefeld GmbH, sieht darin eine Erhöhung der Flugsicherheit. Die lärmbetroffenen Anwohner hatten sich nach Bekanntwerden der Ausbaupläne in der Bürgerinitiative organisiert. Zwar konnten sie nicht verhindern, dass der Ausbau erfolgte, aber der Umfang einer endgültige Betriebsgenehmigung bleibt weiterhin strittig.
Nimmt die Luftfahrtbehörde die Ausbaumaßnahmen ab, können die neuen Startpunkte auf dem Flugplatz genutzt werden. Die flugrechtliche Genehmigung der Bezirksregierung Münster sieht vor, dass Flugzeuge, die in einem Luftfahrtunternehmen betrieben werden und die Zuschläge nach JAR-OPS 1 benötigen, die gesamte Startbahnlänge nutzen dürfen. Alle anderen Luftfahrzeuge starten an den bisherigen Startpunkten. Damit können nur Flugzeuge die neuen Startpunkte nutzen, die der seit 1. Januar 2005 gültigen EU-Richtlinie unterliegen. Dies gilt beispielsweise für firmeneigene Flugzeuge im Werksverkehr nicht.
Diese einschränkende Nutzungsgenehmigung entspricht nicht dem, was der Geschäftsführer der Flughafen GmbH, O. Geertz, tatsächlich erreichen wollte, berichtet die Bürgerinitiative. Im Mediationskreis zwischen Betreibern, Stadt und Anliegern habe er die Katze aus dem Sack gelassen: Alle Flugzeuge über zwei Tonnen sollen die neuen Startpunkte nutzen dürfen. Dies würde aber nicht dem Ratsbeschluss entsprechen, betont die Bürgerinitiative. In welchem Umfang die verlängerte Landebahn letztlich genutzt werden darf, bleibt zunächst auch deshalb strittig, weil einige Anlieger eine Entscheidung durch das Verwaltungsgerichts Minden angestrengt haben.
Zudem hat die Stadt Bielefeld Anfang September eine von den Betreibern gewünschte Befestigung der Rollbahn abgelehnt. Diese liege in Bereichen gesetzlich geschützter Biotope. Maßnahmen, die zur Beeinträchtigung oder Zerstörung der Biotope führten, seien verboten. Durch die Befestigung der Rollbahn würden rund ein Hektar Fläche versiegelt. Auch ist die Stadt offenbar nicht von der Notwendigkeit der Maßnahme überzeugt. In einem Schreiben an die Betreiber stellt das Umweltamt der Stadt fest: Im Regelfall benutzen die startenden und landenden Flugzeuge die Start- und Landebahn als Rollfeld. Der Betreiber selbst habe eingeräumt, dass dies auf 90 Prozent der Rollbewegungen zutreffe.