BriefwahlInzwischen sollte jeder Wahlberechtigte die Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, der kann aber auch per Briefwahl seine Stimmen abgeben, wenn er am Wahltag nicht den Wahlraum aufsuchen kann, beispielsweise weil er sich auf einer Urlaubsreise befindet, wenn er umgezogen ist und noch nicht in das Wählerverzeichnis an seinem neuen Wohnort eingetragen ist, wenn er krank, behindert oder gebrechlich ist, so dass er den Wahlraum nicht aufsuchen kann.
Um per Brief wählen zu können, muss ein Antrag gestellt werden. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, das ist die Postkarte, die jeder Wahlberechtigte vor der Wahl zugeschickt bekommt. Die ausgefüllte Postkarte wird an die Adresse geschickt, die auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist. Nachdem die Aufstellung der Kandidaten beendet ist, erhält man dann einen Wahlschein, einen Stimmzettel für seinen Wahlkreis, einen amtlichen Wahlumschlag (blau), einen amtlichen Wahlbriefumschlag(rot), ein Merkblatt, wie die Wahl durchgeführt wird.
Wichtig ist, die Wahl sobald wie möglich durchzuführen und die Unterlagen so rechtzeitig abzusenden, dass sie am Wahltag bis spätestens 18 Uhr vorliegen. Später eingehende Briefwahlen sind ungültig.
Die Briefwahl kann sofort erfolgen, nachdem man die Unterlagen erhalten hat. Die Briefwahl selber ist einfach: Kreuzen Sie den Direktkandidaten und die Parteiliste an, die Sie wählen wollen. Stecken Sie den Stimmzettel in den Wahlumschlag, und verschließen Sie ihn. Unterschreiben Sie den Wahlschein. Stecken Sie Wahlumschlag und Wahlschein in den Wahlbriefumschlag, und verschließen Sie ihn. Versenden Sie den Wahlbriefumschlag mit der Post, oder geben Sie ihn direkt bei der zuständigen Gemeindebehörde ab. Sie brauchen keine Briefmarke auf den Brief zu kleben, wenn Sie den amtlichen Wahlbriefumschlag verwenden. Das Porto wird der Deutschen Post AG von der Bundeskasse erstattet.
Möglich ist es auch, in der Bürgerberatung Bielefeld bis zum Freitag vor der Wahl gegen Vorlage der Wahlbenachtrichtigung und des Personalausweises zu wählen.
DirektmandatVon den 598 Bundestagsmandaten werden 299 direkt in den Wahlkreisen vergeben. Hier erhält der Kandidat das sogenannte Direktmandat, der die meisten Erststimmen auf sich vereinigen kann. Die anderen Bundestagsabgeordneten ziehen über das sogenannte Listenmandat in den Bundestag ein. Direktmandat und Listenmandat unterscheiden sich nur in der Art und Weise, wie ein Kandidat zum Abgeordneten wird. Alle gewählten Abgeordneten des Bundestages sind grundsätzlich gleichgestellt und haben ein gleiches Mandat.
ErststimmeBei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wird die Direktwahl getroffen. Die Kandidatinnen und die Kandidaten, die in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erhalten, sind gewählt.
Für die Wahl zum 15. Deutschen Bundestag ist die Bundesrepublik Deutschland in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Somit werden 299 Abgeordnete in Direktwahl über die Erststimme gewählt. Sie erringen ein sogenantes Direktmandat. Für die Kräfteverhältnisse der Parteien im Bundestag ist jedoch die Zweitstimme ausschlaggebend.