Behörden dürfen nun auch (13.07.2005)
Aufgrund gesetzlicher Änderungen können außer den Notaren seit dem 1. Juli auch die Betreuungsbehörden Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen beglaubigen. Darauf weist die Stadt Bielefeld hin. Die Betreuungsbehörde der Stadt Bielefeld hat entsprechend ihr Dienstleistungsangebot erweitert.
Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sollen bestimmen, wer im Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit wie etwa bei Krankheit oder Behinderung oder aus Altersgründen die Funktion einer Betreuerin oder eines Betreuers wahrnehmen soll. Dieser darf dann je nach den Vorgaben der Vollmacht für die Betroffenen zum Beispiel Bankgeschäfte wahrnehmen und sich um Verträge, Pflegeleistungen oder medizinische Maßnahmen kümmern. Darüber hinaus kann er Anträge stellen oder Fragen einer eventuellen Heimunterbringung klären. Bei Fragen und Problemen, die bei der Erledigung der Aufgaben auftreten, steht die Betreuungsbehörde selbstverständlich zur Verfügung.
Für jede Beglaubigung wird eine Gebühr von zehn Euro erhoben. Auskünfte zur Vorsorgevollmacht, zur Betreuungsverfügung und zur Beglaubigung gibt die Betreuungsbehörde im Zentralen Dienst Jugend, Soziales, Wohnen, Neues Rathaus, Flur E, Zimmer E 213 bis E 219. Telefonisch ist sie unter 0521 / 51-2612 oder per E-Mail unter zentralerdienst.jsw@bielefeld.de zu erreichen. Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14.30 bis 18 Uhr