Ab Mitte Juli gilt auf der Detmolder Straße zwischen der Kreuzung mit der Otto-Brenner-Straße und Landgericht Tempo 30. Ein entsprechender Verwaltungsvorschlag der Straßenverkehrsbehörde. wurde vom Rat bewusst nicht gestoppt, so dass er nun umgesetzt werden kann. Die Politiker der großen Fraktionen CDU und SPD drückten sich somit eine politische Aussage zu diesem Thema.
Die Position der Parteien wurde aber auch so deutlich in einer Debatte im Rat anlässlich eines PDS-Antrags zum Thema: Ralf Nettelstroth, Ratsherr der CDU sah das Oberverwaltungsgerichtsurteil von Anfang Juni, dass die Debatte um Lärmschutz initiierte, als ein »Urteil zu Dreiviertel für Bielefeld«. Hans Hamann, Ratsherr der SPD, wollte sich nicht für Körperverletzung verantwortlich machen lassen. Die hatte Barbara Schmidt, Ratsfrau der PDS, vorab in ihrer Rede zum Antrag ins Spiel gebracht: »Das Verhalten bezüglich Feinstäube und Lärm an der Detmolder Straße geht Richtung Körperverletzung. Neben der PDS bezogen Bürgernähe und die Grünen klar Stellung für Lärmschutz an der Detmolder. Inge Schulze, Fraktionsvorsitzende der Grünen: »Ich habe den Eindruck, dass hier sehr halbherzig gehandelt wird«. Sie forderte nicht nur ein Tempolimit, sondern auch die Umleitung des LKW-Verkehrs in der Nacht. Nach der Verwaltungsvorlage soll Tempo 30 zwischen 22 und 6 Uhr gelten. Die Maßnahme soll den nachts den Lärmpegel reduzieren. Sie ist allerdings nur bis zum Ende der Umbauarbeiten, die im nächsten Jahr beginnen sollen, vorgesehen
Die Stadt war in den vergangenen Wochen unter Handlungsdruck geraten, hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster doch im Sinne zweier klagender Anwohner entschieden, die Stadt müsse ihren Lärmschutz an der Detmolder Straße überdenken (
WebWecker berichtete).
Die Bürgerinitiative Sichere Detmolder Straße freut über die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde. Allerdings gehe die Maßnahme »noch nicht weit genug«. Sie drängt auf weitere Maßnahmen, um für den Gesundheitsschutz die gesetzlichen Grenzwerte für Lärm und Feinstaub einzuhalten.
In einem offenen Brief wendet sie sich zudem an den Bielefelder Oberbürgermeister. Die Bürgerinitiative bemängelt, dass die »in und zu« der Verwaltungsvorlage gemachten Aussagen in der öffentlichen Berichterstattung »gewollt oder ungewollt« zu Aussagen geführt haben, dass die nächtliche Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Detmolder Straße nicht überwacht werden wird.
Die Bürgerinitiative hält das aktuelle Oberverwaltungsgerichts-Urteil vom 1. Juni dagegen. Darin schrieben die Münsteraner Richter deutlich: »Darüber hinaus muss sich der Beklagte (
die Stadt Bielefeld, die Redaktion) darauf verweisen lassen, dass die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten an Gefahrenstellen nach § 48, Absatz 3, Satz 2, OBG NRW zugleich in seine Zuständigkeit fällt«. Eine Gefahrenquelle, die eine Überwachung rechtfertigt, sei auch anzunehmen, wenn Straßenanlieger »unzumutbaren Lärmbelästigungen durch Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgesetzt sind«.
David solle auch dem Eindruck entgegenwirken, die Geschwindigkeitsbeschränkung könne nicht überwacht werden, vielmehr soll er nach einer kurzen Übergangszeit regelmäßige Überwachungen des Tempos 30 ankündigen und veranlassen.