Verbesserungen beim Zuwanderungsgesetz gefordert (20.04.2005)
Der Bielefelder Flüchtlingsrat will sich mit einer Petition ans Innenministerium und andere zuständige Behörden richten. Im Mai sollen die Unterschriften übergeben werden. Inhaltlich geht es dabei um Forderungen bezüglich der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes. In den ersten Monaten des Jahres das neue Zuwanderungsgesetz ist seit 1. Januar in Kraft seien Probleme und Verschlechterungen deutlich geworden. Im Zentrum der Kritik stehen dabei die sogenannten Kettenduldungen, die den Aufenthalt immer nur für einen begrenzten Zeitraum verlängern. (siehe WebWecker .....). Der Flüchtlingsrat fordert in seiner Petition, dass »Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben, ein sicheres Aufenthaltsrecht erhalten«.
Auch müssten bei der Frage der Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland die Verhältnisse dort und die Dauer des Aufenthalts in Deutschland »angemessen berücksichtigt« werden. Die Frage der Zumutbarkeit der Rückkehr dürfe allgemeine humanitäre Grundsätze nicht ignoriren. Weiter wird in der Petition gefordert, dass Menschen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, nicht per Gesetz von der Arbeitsaufnahme ausgeschlossen werden.
Die Petition kann hier im PDF-Format heruntergeladen und unterschrieben werden. Der Flüchtlingsrat bietet um Rücksendung bis Ende April: Bielefelder Flüchtlingsrat, Teutoburger Straße 106, 33607 Bielefeld