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Vom Leben mit Quälgeistern (Teil 3)



Umstritten ist in der öffentlichen Meinung wie in Fachkreisen, wo gesellschaftlich akzeptiertes, so genanntes »Belagerungs- und Werbungsverhalten« aufhört und die nachhaltige, erhebliche Beeinträchtigung anfängt. Die Grenze zieht zunächst das subjektive Empfinden des Opfers. Die folgende Rechtslücke versuchen zivile Beratungsstellen und die Opferbeauftragten der Polizei mit ihren Informations- und Beratungsangeboten zu schließen.


Erste Hilfe für Betroffene

Obwohl jeder Stalking-Fall individuell betrachtet werden muss, gibt es einige Verhaltensempfehlungen, die in den meisten Fällen Gültigkeit haben. Die Arbeitsgruppe »Stalking« der Technischen Universität Darmstadt rät Betroffenen beispielsweise, nur einmal deutlich zu sagen, dass sie keinen Kontakt wünschen und jeden weiteren Kontakt mit dem Stalker/ der Stalkerin konsequent zu vermeiden.

Aggressivität seitens der Betroffenen trage eher zu einer Eskalation bei, als das Stalking zu beenden. So berichtet die Arbeitsgruppe: »Wenn Sie nach dem 100. Telefonanruf wütend den Hörer abheben und antworten, signalisiert dies dem Stalker, dass er lange durchhalten muss, dann aber doch noch zum Erfolg kommt. Dies führt oftmals zu einer Verstärkung des Stalking-Verhaltens.«

Betroffene sollten das unerwünschte Verhalten sorgfältig dokumentieren, auch wenn die erste Reaktion, unliebsame Post einfach wegzuschmeißen, verständlich sei. Nur wer alles sammelt, Aufzeichnungen des Anrufbeantworters aufbewahrt, unerwünschte Besuche mit Zeit- und Ortsangabe dokumentiert, habe genug Material für eine Risikoanalyse und ein Gerichtsverfahren.


Hilfe annehmen hilft

Familie, Nachbarn und Kollegen sollten Bescheid wissen. Sie können die Betroffenen warnen, falls der Stalker versucht, Kontakt mit dem Umfeld aufzunehmen. Außerdem können sich Stalker so nicht gegen den Willen der Betroffenen hinter ihrem Rücken informieren.

Auch das typische Gefühl der Betroffenen, machtlos ausgeliefert und allein zu sein, lässt sich durch den Austausch mit anderen verringern. Viele Opfer geben sich eine Mitschuld am Verhalten des Stalkers. Diese verständliche, aber falsche Einstellung lässt sich im Gespräch mit Vertrauten möglicherweise ausräumen.

Außerdem kann es helfen, jemanden um Unterstützung zu bitten, wenn Betroffene beispielsweise bedrohliche Mails nicht mehr allein öffnen oder gar nicht mehr lesen wollen. Auch Selbsthilfegruppen und Psychotherapeuten können helfen, ein Stalking-Erlebnis durchzustehen.

Bevor Betroffene juristische Maßnahmen einleiten, kann es sinnvoll sein, die möglichen Konsequenzen aus psychologischer Sicht prüfen zu lassen. Bei manchen Stalkern wirken Rechtsmaßnahmen, andere werden gerade durch eine juristisch erwirkte Zurückweisung provoziert.

In Bielefeld bietet beispielsweise der Frauennotruf eine von der Diplompsychologin Susanne Ruppert angeleitete Gruppe für Frauen, die von Stalking betroffen sind. Sie bietet Gelegenheit zum Austausch von Informationen und Strategien im Umgang mit den sehr unterschiedlichen Formen von Stalking und seinen Auswirkungen. Auf Wunsch der Gruppe besteht auch die Möglichkeit zum Dialog mit der Polizei und gegebenenfalls gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit. Das Angebot ist kostenfrei. Ein Vorgespräch ist erforderlich. Information und Anmeldung unter Tel. 0521. 12 42 48. Siehe auch www.frauennotruf-bielefeld.de

Links von Hilfsorganisationen und Institutionen: www.weisser-ring.de www.stalkingforum.de www.frauennotrufe.de www.sefraev.de www.stalking-info.net www.liebeswahn.de www.kriminalpsychologie.de www.stalkingforschung.de

Weitere Infos: Ein Info-Flyer des Weißen Ring
als PDF-Dokument (329 kb)

und der Flyer des Bielefelder Frauennotrufs zum Beratungsangebot
als Word-Dokument (65 kb)


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