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Saubere Luft für Bielefeld (23.03.2005)
Brennpunkt Detmolder Straße:
Auch hier müsste der Feinstaub gemessen werden
Von Manfred Horn
Auch in Bielefeld wird Feinstaub gemessen, und das nicht erst seit gestern: Seit Jahren betreibt das Land eine Messstation in der Nähe der Ravensberger Spinnerei an der Hermann-Delius-Straße. Dort werden alle möglichen Daten erhoben, unter anderem eben auch der Wert für Feinstaub (PM 10). In 2005 wurde bereits neunmal der Tageswert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten. Kommt dies an 35 Tagen im Jahr vor, muss die Stadt Bielefeld Maßnahmen ergreifen.
Dies ist nicht unwahrscheinlich: Auf Anfrage teilt das Umweltamt der Stadt mit, dass der Wert 2002 an 31 Tagen, in 2003 an 28 und 2004 an 13 Tagen überschritten wurde. Abhängig ist die Überschreitung von drei Faktoren: Von dem Grad der Verschmutzung durch Feinstaub, vom Ort der Messstation und von der Wetterlage. Gibt es eine längere Periode einer Inversionslage, wie sie häufiger im Winter vorkommt, kommen schnell einige Tage mit Grenzüberschreitungen zusammen.
Der Wert von 2002 mit 31 Tagen deutet an, dass eine Grenzwertüberschreitung auch in Bielefeld möglich ist. Zur Zeit wird zusätzlich an der Osnabrücker Straße gemessen, dort ist der Wert in diesem Jahr erst an drei Tagen überschritten worden. Dies ist aber nur eine vorläufige Messstation. Eine dauerhafte zweite wird im April an der Stapenhorststraße eingerichtet, teilte das städtische Umweltamt mit. Diese wird dann nicht die »städtische Hintergrundbelastung« messen, die an der Messstation an der Hermann-Delius-Straße erfasst wird, sondern die Belastung direkt am Verkehr. »Die EU-Kriterien sind dabei recht weich: So ist für die Aufstellung der Station ein Maximalabstand von 15 Metern zu der Straße angegeben«, erklärt Peter Bruckmann, Abteilungsleiter beim Landesumweltamt. Er weiß, dass schon ein paar Meter Unterschied zu anderen Messergebnissen führen.
Besserer Verkehrsfluss an der Detmolder Straße?
Möglich also, dass die Kommune ab April, spätestens dann für das Jahr 2006, höhere Messwerte bekommt. Dann ist das Kind aber schon in den Brunnen gefallen. Die Bereitschaft etwas zu tun, war in der Vergangenheit aber gering. Dies gilt offenbar auch für die Gegenwart: Das Umweltamt ist gehalten, die Feinstaubproblematik in Planungsprozesse mit einzubeziehen, mehr nicht. So soll der Umbau der vielbefahrenen Detmolder Straße zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung für die dortigen Anwohner führen. Die Umbauplaner sprechen von einer Verstetigung des Verkehrs: Besserer Verkehrsfluss heißt weniger bremsen, weniger anfahren. Damit würde auch die Staubbelastung sinken. Kritiker wie die Bürgerinitiative Sichere Detmolder Straße, die seit Jahren gegen den Umbau der Detmolder Straße als reine Autostraße kämpfen, bezweifelt genau dies. Eine Verstetigung des Verkehrs sei eben nicht zu erkennen (
WebWecker berichtete
).
Die Bürgerinitiative hat indirekt bereits eine juristische Klage angekündigt. Ob diese von einem Gericht auch angenommen ist, ist im Moment allerdings noch fraglich. Rechtsexperten sind sich nicht im Klaren, ob individualrechtliche Klagen von betroffenen Bürgern auf die Einhaltung der Richtlinie zulässig sind. Denn der übliche Weg wäre ein anderer: Die EU verklagt die Bundesrepublik, die wiederum kann die Länder verklagen und die die Kommunen. Denn genauso ist die Kette organisiert: Die EU hat die Richtlinie erlassen, die Bundesregierung hat sie in nationales Recht übersetzt. Die Verantwortung für die Anwendung hat sie dabei den Bundesländern zugeschrieben, die diese wiederum an die Regierungspräsidenten übertragen hat.
Saubere Luft für Bielefeld (Teil 2)
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