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Straffällige Opfer von Hartz IV (Teil 2)



Bakemeier sind sogar schon Fälle bekannt, wo in Einrichtungen lebende entlassene Straffällige vor Ablauf der Frist von einem halben Jahr Schwierigkeiten haben, ihren Anspruch auf ALG II durchzusetzen. Hier werden die Träger der Straffälligenhilfe aufgefordert, Prognosen über die Betroffenen zu erstellen. Ein schwieriges Terrain, findet Bakemeier: »Da gibt es Schwierigkeiten mit dem Datenschutz und den Persönlichkeitsrechten«. Denn eine Prognose muss auch unterfüttert sein: Dafür aber erhalten die Behörden indirekt Einsicht in die Hilfepläne, die die Einrichtungen individuell mit den Straffälligen vereinbaren. Unklar ist auch, was eigentlich mit denjenigen passiert, die beispielsweise nach acht Monaten aus einer stationären Einrichtung ausscheiden. Die Kommune müsste dann eigentlich die Erwerbsfähigkeit prüfen.

Straffällige gehören zu denjenigen, die in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit besondere Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden. Bakemeier spricht von Karrieren: »Die Biographien zeigen viele Brüche und Kreisläufe«. Immer wieder unternehmen Straffällige neue Anläufe, ein geregeltes Leben zu führen. Eine Garantie gibt es aber nicht, oft entsteht ein Kreislauf von erneuten Straftaten, gefolgt von Gefängnis und Heim. Hinzu kommen häufig Überschuldung und Suchtprobleme. »Diese Phänomene finanzieller und sozialer Armut führen zu einer dauerhaften gesellschaftlichen Ausgrenzung, der es entgegenzuwirken gilt.« sagt Bakemeier.

Er unterstellt dem Gesetzgeber keine böse Absicht, fordert aber Nachbesserungen beim SGB II: »Es kann nicht sein, dass die Probleme einer Bevölkerungsgruppe dadurch noch weiter verstärkt werden«. Ein Arbeitsplatz sorgt dafür, dass die Rückfallhäufigkeit sinkt, ergänzt Susanne Haber, Leiterin des Hauses Nordpark, einer stationären Rehabilitationseinrichtung des Evangelischen Johanneswerks für aus der Haft entlassene Frauen und Männer. Denkbar ist, dass stationär untergebrachte Straffällige von der 6-Monate Regelung explizit ausgenommen werden.


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