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Viele Nachteile, keine Vorteile (Teil 3)
Grenzwertüberschreitung an der Messstation nahe der Bleichstraße in 2005. Wahrscheinlich liegen sie an der Detmolder Straße noch höher
Die Grenzwerte für Feinstäube sind doch bereits heute überschritten?
Ja, seit dem 1. Januar gilt zudem eine noch strengere EU-Richtlinie von 1999, nach der die Stadt eigentlich planen müsste. Dies tut sie nicht. Die Grenzwerte für Feinstäube, PM10, wurden auch in diesem Jahr in Bielefeld schon mindestens viermal überschritten. Es ist so, dass Bürgerinnen und Bürger dieses neue EU-Recht auf Gesundheitsschutz wieder erst einklagen müssen. Denn leider unternimmt die Stadt diesbezüglich nichts, um die Gesundheit ihrer Bürger sicherzustellen.
Wird es eine Klage gegen die derzeitigen Umbaupläne geben?
Eine Entscheidung des Ministeriums bezüglich der Landeszuschüsse wird in circa fünf Monaten erwartet. Würde der Minister der Planfeststellung zustimmen, wovon wir nicht ausgehen, beabsichtigen wir natürlich dagegen zu klagen.
Wir fordern die Bürgerinnen und Bürger auf, schon heute Anträge auf geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der verkehrsbedingten Lärm- und Luftschadstoffbelastung, insbesondere an der Detmolder Straße zu stellen. Diese Maßnahmen sind einklagbar. Und bis zur Entscheidung des Landesministeriums werden uns noch einige spektakuläre Aktionen einfallen. Zudem beginnt gerade erst der Landtagswahlkampf.
Ein umstrittener Punkt bei der Planung sind die so genannten Blockumfahrten.
Das Ziel der Verkehrsplaner ist, die Detmolder Straße für den Autoverkehr zu beschleunigen. Deswegen will man das Linksabbiegen weitestgehend unterbinden und nur noch an den großen Ampelkreuzungen mit zusätzlichen separaten Linksabbiegerspuren erlauben. Viele Anwohner in den Nebenstraßen links und rechts der Detmolder Straße könnten nach dem Umbau nur noch an einer großen Kreuzung rechts oder links abbiegen, müssten große Umwege in Kauf nehmen, um ihre Wohnung zu erreichen. An vielen Stellen würde es so sein, dass wenn ich links in mein Wohngebiet möchte, ich erst einmal rechts abbiegen muss, einen Wohnblock umfahre und an der nächsten großen Ampelkreuzung die Detmolder Straße quere, um dann zum Beispiel in die Wohngebiete oberhalb der Detmolder Straße zu kommen. Das würde in den Nebenstraßen an einigen Stellen zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens um mehr als 500 Prozent führen. Aber davon wissen viele Anwohner noch nichts.
Welche zusätzlichen Belastungen für die Anwohner würden entstehen?
Die Verwaltung hat diese Blockumfahrten noch nicht durchgeplant, hat aber schon Park- und Halteverbote in den Nebenstraßen angedacht. Rechtlich ist diese Planung der Blockumfahrten umstritten. Denn wenn Verkehr durch den Neubau einer Straße, die einem Planfeststellungsverfahren unterliegt, in Nebenstraßen verlagert wird, und es dort zu einer Erhöhung der Lärmbelastung um mehr als drei Dezibel kommt, müssen nach geltendem Recht diese Blockumfahrten mit in das Planfeststellungsverfahren aufgenommen werden. Nach Aussagen der städtischen Planer werden die Blockumfahrten an einigen Stellen zu einer Mehrbelastung von 8 Dezibel führen. Das sind gravierende rechtliche Mängel dieser Planfeststellung.
Gibt es Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner?
Für 71 Gebäude besteht bereits laut Planung Anspruch auf passiven Lärmschutz, das heißt beispielsweise den Einbau von Lärmschutzfenstern und Lüftungsanlagen. Ob weitere Anwohner Anspruch haben werden, zum Beispiel durch das Kurvenquietschen der Stadtbahn, lässt sich erst nach dem Umbau feststellen. Diese so genannten passiven Lärmschutzmaßnahmen verbessern die Lebensqualität an der Straße aber in keinster Weise. Sie zwingen die Bewohnerinnen und Bewohner in ihren Häusern zu verbleiben. Für die Einschränkungen bei der Nutzung des Grundstückes, von Garten und Balkon, werden sie dadurch nicht entschädigt.
Viele Nachteile, keine Vorteile (Teil 4)
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