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Power durch die Mauer (Teil 2)





Bald das einzige Abschiebegefängnis für Männer in ganz NRW: Die Haftanstalt Büren


Verglichen mit vergangenen Demonstrationen in Büren sind die Ordnungshüter in diesem Jahr jedoch entspannter. So blieben Hubschrauber über dem Gefängnis in diesem Jahr ebenso aus, wie Fahrzeugkontrollen im Vorfeld mit vorgehaltener MP. Nur um die Länge der Transparentstangen wird in diesem Jahr gestritten. »Der Einsatzleiter hat gedroht er würde Stress machen, wenn die länger als 1,50 Meter sind«, sagt Versammlungsleiter Frank Gockel über die Lautsprecheranlage durch. Flugs werden zwei Stangen bei der Kundgebung vor dem Bürener Bahnhof abgesägt.

Dort erläutert der Bielefelder Rechtsanwalt Rainer Hofemann die aktuelle Situation im Ausländerrecht und die Änderungen zum 1. Januar 2005. Ein Problem stellt aus seiner Sicht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dar. »Das hat 1000 Mitarbeiter zu viel«, erklärt der Fachmann für Ausländerrecht. Die unterbeschäftigten Mitarbeiter suchten sich Arbeit, indem sie so genannte Widerrufsverfahren durchführten. »Der Großteil der Prozesse, die wir führen, betrifft diese Verfahren«, erzählt Hofemann aus seinem Alltag. Die Verfahren bedeuten, dass Menschen das Recht aus Asyl wieder aberkannt wird und sie zur Ausreise gezwungen werden.

»Da werden Menschen aus Arbeitsverhältnissen heraus in Abschiebehaft genommen«, kritisiert Hofemann die »Geiselnahmen«. Er berichtet von betroffenen Familien, die seit mehr als zehn Jahren hier leben und arbeiten, deren Kinder die so genannte Heimat noch nie gesehen haben. Er kritisiert aber auch die Entscheidungspraxis des Bundesamtes: »48 Prozent der Anträge werden als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen, da sind auch Fälle von vergewaltigten türkischen Frauen dabei«, beschreibt er die Praxis. Die führt dazu, dass hierzulande gerade einmal 2,8 Prozent der Asylanträge positiv beschieden werden. Das müsse sich ändern, auch weil die Quote in den Nachbarländern bei 20 bis 35 Prozent liege, appelliert Hofemann auch an europäische Solidarität der Bundesrepublik.

Ein Grund für die geringen Erfolgschancen eines Asylantrags in der Bundesrepublik wird künftig wegfallen: Ab 1. Januar soll auch so genannte nicht-staatliche Verfolgung ein Asylgrund sein. Aufgrund der bisherigen Regelung konnten Menschen zum Beispiel nach Afghanistan abgeschoben werden, da das Taliban-Regime nicht als Staat anerkannt wurde. Auch die Misshandlung von Angehörigen der yezidischen Minderheit in Georgien durch Angehörige der Polizei galt nicht als Asylgrund. »Die Misshandlung könnte nicht den staatlichen Stellen angelastet werden, weil der Staat sich bemühe das zu ändern«, skizziert Hofemann die bisherige Entscheidungspraxis des Bundesamtes.

Ab 1. Januar sind zudem die Einzelentscheider es Bundesamtes zukünftig weisungsgebunden, für Hofemann keine große Änderung, da sie auch bisher nicht wirklich unabhängig waren. Außerdem gibt es künftig den Bundesbeauftragten für Asyl nicht mehr. »Damit fällt eine Institution weg, die faktisch nur Unheil gestiftet hat, wie zum Beispiel mit Entscheidungen über Gruppenabschiebungen«, begrüßt Hofemann die Neuregelung. Ein möglicher weiterer Vorteil ist für ihn, dass ab 1. Januar eine Duldung nach achtzehn Monaten in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt wird, die mehr Sicherheit vor Abschiebung bietet. »Aber die Ausländerämter werden Möglichkeiten finden das zu umgehen«, befürchtet er. Am Schluss seiner Rede fordert Rechtsanwalt Hofemann die Einführung von Duldungs- und Altfallregelungen sowie einen Abschiebestopp für Flüchtlinge aus dem Kosovo.