Die Menge macht'sDie Entscheidung darüber, ob es gefährlich ist, sich elektromagnetischer Strahlung auszusetzen, hängt von der Menge ab, also davon, wie lange wir der Strahlung ausgesetzt sind und wie stark die Strahlung ist (das wiederum hängt im Wesentlichen davon ab, wie weit die Strahlenquelle entfernt ist).
Die von Land und Bund verordneten Strahlen-Grenzwerte ziehen deshalb vor allen Dingen in Betracht, wie stark die Strahlung ist, der ein Mensch ausgesetzt wird. Verschiedene Forschungsreihen haben gezeigt, dass eine messbare gesundheitliche Beeinträchtigung dann eintritt, wenn die Strahlung so stark ist, dass die ihr ausgesetzten Körper sich deutlich erwärmen. Die Tiere, an denen die Versuche durchgeführt wurden, zeigten Veränderungen des Stoffwechsels, Störungen des Nervensystems und Verhaltensstörungen, wenn die Körpererwärmung durch die Strahlung mehr als 1°C betrug.
GrenzwerteDie Maßeinheit, die aus diesen Versuchen entwickelt wurde, heißt
SAR spezifische Absorptionsrate. Der Wert wird in Watt pro kg Körpergewicht angegeben.
Der
SAR-Wert, der der kritischen gemessenen Körpererwärmung von 1°C entspricht, beträgt 2 Watt pro kg Körpergewicht. Daher liegt der Grenzwert für die höchste erlaubte Sendeleistung eines Handys bei 2 Watt im D-Netz, im E-Netz sogar nur bei 1 Watt.
Die Hersteller der Handys und Betreiber der Funknetze machen darauf aufmerksam, dass der tatsächliche Strahlungswert, dem die Benutzer ausgesetzt sind, wesentlich niedriger liegt, da die Handys tatsächlich nur im jeweils achten von sogenannten Zeitslots senden, und auch das nur, wenn es tatsächlich etwas zu übermitteln gibt. Hört man am Telefon nur zu, dann sendet das Handy selbst nicht. Im Übrigen ist die erforderliche Sendeleitung eines Handys um so niedriger, je näher es sich an einer Basisstation, also an einem Funkmasten befindet.
Die Grenzwerte der Funkleistung der Basisstationen wird ebenfalls abgeleitet vom
SAR-Wert. Die elektrische Feldstärke für Basisstationen des D-Netzes muss in Deutschland unter 42 Volt pro Meter liegen, für das E-Netz unter 58 V/m. Diese Werte sind Durchschnittswerte, die zulässigen Spitzenwerte können um das 32-fache höher sein. Als Nachweis, dass eine Funkanlage die vorgeschriebenen Grenzwerte einhält, dient eine Standortbescheinigung, ohne die der Mast nicht aufgestellt werden darf.
Wirklich alles in Butter?Wenn denn nun alle Grenzwerte gesetzlich so gut kontrolliert werden und es laut Gesetzgeber und Funknetzbetreiber tausende (!) Studien gibt, die belegen, dass die Strahlung vollkommen unschädlich ist, warum gibt es dann immer noch so viele Menschen, darunter auch Wissenschaftler und Mediziner, die vor Gefahren warnen? Alles Spinner?
Mitnichten. Die meisten der Studien untersuchen nur die gesundheitlichen Auswirkungen von kurzzeitigen, hohen Strahlungseinwirkungen. Langzeituntersuchungen dagegen gibt es wenige, nicht zuletzt, weil die Mobilfunkmasten, die zumeist wesentlich näher an Wohnbereichen liegen als zum Beispiel Rundfunksender, noch nicht lange genug stehen, um die gesundheitlichen Auswirkungen über Jahre und Jahrzehnte hinweg zu überprüfen.
In einigen Studien gibt es Hinweise darauf, dass elektromagnetische Felder zum Beispiel in Verbindung mit einer erhöhten Leukämierate bei Kindern gebracht werden. Hinweise gibt es auch auf Zellfunktionsstörungen, veränderte Gehirnfunktionen, Schlafstörungen und noch viele andere gesundheitliche Beeinträchtigungen. All diesen Studien ist gemein, dass die bisher nur Hinweise liefern konnten, sie widersprechen dem allgemeinen Bild der aktuellen Wissenschaften.