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Bürgerbegehren zu Stadtwerken abgelehnt (Teil 2)






Das Bürgerbegehren wollte den Verkauf verhindern. Eine Verkaufsabsicht wird zwar nirgends offen formuliert. Andererseits wird fleißig darüber spekuliert und die bürgerliche Ratsmehrheit kann sich nicht dazu entscheiden, zumindest für die nächsten Jahre alles beim Bisherigen zu belassen. Diesen Spekulationen gab auch die Ablehnung eines zusätzlichen Antrags der SPD und der Grünen in der Ratssitzung Aufschub: Sie hatten – unabhängig vom Bürgerbegehren in einem eigenen Antrag – ebenfalls gefordert, die städtischen Anteile nicht zu verkaufen. Auch diesen Antrag lehnte die bürgerliche Mehrheit ab.

Beobachter gehen nun davon aus, dass die Verwaltungsspitze und die politische Mehrheit sich über ihr weiteres Vorgehen noch nicht einig sind. Zunächst könnte es sein, dass die Bremer Stadtwerke ihre Put-Option los werden. Die ist für die Stadtwerke Bremen eher Fluch als Segen: Denn sie bindet Geld, das in der Bilanz für den jederzeit von der Stadt Bielefeld aus möglichen Verkauf der Stadtwerke-Bielefeld Mehrheit vorgehalten werden muss, circa 300 Millionen Euro. Die Stadtwerke Bremen dürften von sich aus kaum Interesse haben, den Mehrheitsanteil zu diesem Kurs einzukaufen, bei der derzeitigen Marktlage ist die im Jahr 2000 vereinbarte Summe zu hoch.






So ist es denkbar, dass die Bremer Stadtwerke sich aus der Put-Option herauskaufen können. Dies würde der Stadt Bielefeld einen kleineren Millionenbetrag bringen und neue Möglichkeiten eröffnen, Anteile an andere Bieter zu verkaufen, »auf dem freien Markt«, wie es so schön heißt. Gespräche mit den Stadtwerken Bremen bezüglich der Put-Option habe es bereits gegeben, heißt es aus der Verwaltung. Offenbar ist aber noch kein Ergebnis gefunden worden.

Die bürgerliche Mehrheit macht keinen Hehl daraus, weiter privatisieren zu wollen. Offenbar gibt es aber noch Diskussionen darüber, was dem Bürger zugemutet werden kann und was als Kernbereich bei der Stadt bleiben sollte. Hier scheinen unterschiedliche Meinungen innerhalb der Fraktionen von CDU und BfB zu existieren. Im Fall der Stadtwerke steht zudem ein einmaliger Verkaufserlös relativ sicheren jährlichen Gewinnüberweisungen von circa sieben Millionen Euro gegenüber.

Der Verein ›Bielefeld Pro Nahverkehr‹ jedenfalls will das Scheitern des Bürgerbegehrens nicht einfach hinnehmen. Nun wird es zum juristischen Show-Down kommen: Zunächst erfolgt ein Widerspruch, fruchtet der nichts, geht es vor das Verwaltungsgericht Minden. Der Regierungspräsident Andreas Wiebe werde informiert, mit der Bitte, den Beschluss der Ratsmehrheit anzuhalten. Die Verwaltungsvorlage des Rechtsamts bietet genügend Angriffsfläche, es scheint fast so, als suche auch das Rechtsamt die juristische Klärung. Auch das vom Rechtsamt beigelegte Gutachten des Wirtschaftswissenschaftlers Dieter Schmitt enthalte offensichtliche Fehler, betont der Verein. Klar ist aber, dass das Thema Bürgerbegehren und Verkauf der Stadtwerke nicht mehr vor der Kommunalwahl behandelt wird. Erst ab Oktober wird der neue Rat sich wieder dieses Themas annehmen.




Sorgten für Stimmung: Die Sambistas vom Oberstufenkolleg