Archiv von 2001 - 2010
Chatprotokolle von 2001 - 2008
SchülerInnen informieren über Bielefeld
Initiativkreis Skulptur
Links
Wir über uns
Kultur Lokal (bis 2008)
Buchtipps des Buchladen Eulenspiegel (bis 2008)
Haralds Kinokritik bis 2009
Suche
Impressum
WebWecker
>
Lokalpolitik
>
Archiv von 2001 - 2010
>
arbeit_haushalt
>
arbeitsmarkt
>
algumzuege01
Kaum Umzüge (25.08.2004)
Große Unsicherheit bei vielen Arbeitslosenhilfe-Empfängern:
Muss ich im nächsten Jahr umziehen?
Von Manfred Horn
Das Bielefelder Sozialforum fordert unter anderem, dass beim neuen Arbeitslosengeld II (Alg II) der Mietspiegel angelegt wird: Denn zukünftige Alg II-Empfänger erhalten nicht mehr, wie bei heutigen Arbeitslosenhilfe-Empfängern möglich, Wohngeld. Ab 1. Januar übernehmen die Kommunen die Unterbringungskosten, also die Kaltmiete plus Nebenkosten wie Heizung, allerdings mit Einschränkungen.
Der durchschnittliche Mietpreis in Bielefeld liegt in Bielefeld laut Mietspiegel bei knapp über fünf Euro. Er sollte aus Sicht des Sozialforums als Orientierung dienen. Per Gesetz ist es zukünftig den Kommunen, die die Unterbringungskosten zu tragen haben, überlassen, was sie noch als»angemessen« betrachten. Bundesweit werden die Städte und Gemeinden dies unterschiedlich interpretieren: Wiesbaden beispielsweise hat bereits angekündigt, sich am Mietspiegel zu orientieren, andere Städte werden wohl einen Höchstsatz, der deutlich darunter liegt, festlegen.
Nun ist unbekannt, wie viele der zukünftigen 36.000 Alg-II Bezieher in Bielefeld in zu großen und zu teueren Wohnungen leben und nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten ausziehen müssen. Das Bundesgesetz gibt keine maximale Kaltmiete vor. Es könnte noch eine Bundesverordnung dazu geben. Dies hat sich der Bund vorbehalten, aber bis heute gibt es nicht einmal einen Entwurf.
So werden letztlich die Kommunen selbst entscheiden müssen. »Es wird nicht zu Umzügen in größerem Umfang kommen«, legt sich Georg Epp, Leiter des Amtes für Jugend und Soziales der Stadt fest. Dies sei nur im Extremfall denkbar, wenn beispielsweise jemand alleine in einer 120 Quadratmeter-Wohnung lebe. Doch auch dann würde die Stadt nicht zum Auszug zwingen: Sie würde allerdings lediglich einen Maximalbetrag bezahlen, die Differenz zur Miethöhe müsste der Betroffene vom Regelsatz des Alg II bezahlen. Diesen Maximalbetrag hat die Stadt noch nicht festgelegt, in den nächsten Wochen wird die Verwaltung dazu eine Vorlage erstellen und das Thema im Sozial- und Gesundheitsausschuss verhandelt.
Epp gibt aber bereits jetzt deutlich Entwarnung. Zur Zeit werte die Stadt den Wohnungsmarkt in Bielefeld aus. Klar sei bereits, dass der Wohnungsmarkt gar nicht genügend Wohnungen zu dem bisher nach dem Bundes-Sozialhilfe-Gesetz (BshG) anvisierten 4,17 Euro bietet. Daraus entsteht eine einfache, aber wichtige Konsequenz: Wenn kein entsprechender Wohnraum zur Verfügung steht, muss die Kommune höhere Sätze zahlen, die die Mieten und Nebenkosten abdeckt. Zudem, betont Epp, falle das Alg II unter das neue Sozialgesetzbuch II: Praktisch heißt das, das die Höchstmieten neu festgelegt werden. Vermutet werden kann, dass die als »angemessen« betrachtete Kaltmiete über 4,17 Euro liegen wird. Zudem gebe bereits heute nach dem BshG zahlreiche Ausnahmetatbestände, auch ab 1. Januar werde im Einzelfall geprüft.
Geschützt ist auch Eigentum: Wer zukünftig Alg II bezieht und ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, muss nicht zwangsläufig verkaufen. »Eine zweiköpfige Familie in einer 70 Quadratmeter Eigentumswohnung ist sicher«, sagt Epp. Aber auch wer größere und teuere Wohnungen sein eigen nennt, kann bleiben. Es gibt dann in jedem Fall einen Wohnungskosten-Zuschuss von der Stadt, der sich auf die laufenden Kosten bezieht. Der wird jedoch, genauso wie bei der Übernahme der Mieten, eine Maximalgrenze haben und sich in bestimmten Fällen nicht mit den tatsächlichen Kosten decken. »Auch Ältere, die schon lange in einer Wohnung leben, müssen nicht ausziehen«, ergänzt Epp. Hier kann die Stadt von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch machen.
Druck
Schriftgröße:
A
A
A
Top
Druck