Schadenersatz bei Flugreisen verbessert (07.07.2004)
Die Koffer sind kaputt, kommen Tage später oder gar nicht an? Seit dem 28. Juni dürfen sich verärgerte Flugreisende in diesen Fällen auf bessere Rechte berufen. Der Verbraucherzentrale NRW zufolge müssen Fluggesellschaften für Schäden am aufgegebenen Reise- und Handgepäck neuerdings bis zu 1.210 Euro berappen. Macht das Gepäck einen Umweg und kommt erst Tage später an, hat die Fluggesellschaft auch die Kosten für Ersatzkleidung und Toilettenartikel zu übernehmen.
Verspätungen dokumentierenSuperärgerlich ist, wenn Verspätungen Termine platzen lassen oder eine Nacht im Hotel fällig wird, weil der Anschlussflieger nicht warten konnte. Jetzt müssen Fluggesellschaften ihre Passagiere bis zur Grenze von 5.020 Euro entschädigen. Bedingung ist, dass die Betroffenen den Schaden und seine Folgen glaubhaft dokumentieren, beispielsweise mit Hotelrechnungen, Sitzungsprotokollen oder Umbuchungen von Flügen.
Höhere Gewalt als Standard-ArgumentLeider bietet »höhere Gewalt« der Fluggesellschaft nach wie vor beste Chancen, sich aus jeder Schadenersatzpflicht herauszureden: Landet der Flieger nämlich wegen Eis und Schnee zu spät oder haben streikende Fluglotsen die Maschine in der Warteschleife versauern lassen, gibts keinen Schadenersatz. Für die Schadensmeldungen gelten bei allen Fluggesellschaften unterschiedliche Fristen. Wer auf Nummer sicher gehen will, meldet unverzüglich.
Fluggesellschaft trägt materiellen SchadenPositiv ist noch zu verzeichnen, dass die für Personenschäden bislang festgeschriebene Haftungsobergrenze von 27.354 Euro entfällt. Fluggesellschaften müssen nun den gesamten materiellen Schaden übernehmen. Auch wenn die Airline nicht verantwortlich zu machen ist, weil etwa Wetterkapriolen zum Unfall führten, hat sie bis zur Obergrenze von 121.000 Euro Schadenersatz zu leisten. Über dieses Limit hinaus muss die Fluggesellschaft allerdings nicht aufkommen, wenn sie nachweisen kann, dass sie den Unfall nicht selbst verschuldet hat.
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