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Wohnsitzwechsel ohne Abmeldung (16.06.2004)



Bei einem Wechsel des Wohnsitzes im Inland entfällt seit dem 1. Juni 2004 die Abmeldung. Auf diese Änderung des Melderechtsrahmengesetzes weist jetzt das städtische Bürgeramt hin. Es ist lediglich innerhalb einer Woche nach dem Bezug der Wohnung an dem neuen Wohnsitz eine Anmeldung erforderlich. Die Berichtigung des Melderegisters erfolgt dann durch Datenaustausch zwischen den Meldebehörden des neuen und des bisherigen Wohnsitzes. Damit wird das Verfahren vereinfacht und für die Meldepflichtigen der bisher notwendige Aufwand für die Abmeldung eingespart.

Dieses Verfahren gilt aber nicht für einen Wohnsitzwechsel in das Ausland. In diesem Fall ist weiterhin eine Abmeldung vorgeschrieben.