Webwecker Bielefeld: gewaltschutz02

Der Schläger geht (26.05.2004)



Mit einer einstweiligen Verfügung oder einem Eilverfahren, das im Höchstfall 14 Tage dauern soll, kann dem Täter das Betreten der Wohnung für bis zu sechs Monate verboten werden. In besonders schwierigen Fällen kann das Wohnungsverbot noch einmal bis zu sechs Monate verlängert werden. Der Täter kann vom Opfer für diesen Zeitraum eine Vergütung – einen Mietanteil oder die alleinige Übernahme der Nebenkosten – verlangen. Nach spätestens einem Jahr geht die Wohnung zurück an ihren Besitzer.

Für die Zeit, in der der Täter die Wohnung nicht betreten darf, gilt ein Kontaktverbot: Der Täter darf sich dem Opfer nicht nähern. Er darf das Opfer auch nicht per Kommunikationsmedien wie Telefon oder E-Mail belästigen. Verstößt der Täter gegen die Auflagen, kann eine Geld- oder Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden.

In NRW ist dies im Polizeigesetz geregelt. In §34a heißt es: »Wird die Polizei von einem Gewaltopfer, Nachbarn oder Verwandten zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung gerufen, kann sie dem Täter sofort Hausverbot für zehn Tage erteilen und ihm während dieser Zeit jede Rückkehr, jede Annäherung oder Belästigung des Opfers untersagen. Sie kann dem Täter den Schlüssel abnehmen oder die Auswechslung des Türschlosses veranlassen. Das Hausverbot gilt die gesamten zehn Tage und kann auch nicht vom Opfer aufgehoben oder verkürzt werden«. Wohnungsverweis und zehntägiges Rückkehrverbot werden ausschließlich von der Polizei nach deren Ermessen ausgesprochen. In dieser Zeit kann das Opfer seine Situation klären, kann auch den Weg über das Gericht gehen, um den Täter längerfristig aus der gemeinsamen Wohnung auszuweisen, was nach dem Wohnungszuweisungsgesetz möglich ist. Innerhalb der zehn Tage kann die Verweisung des gewalttätigen Partners aus der Wohnung auf 20 Tage verlängert werden, wenn das Gericht noch nicht über den Antrag entschieden hat.

Ein wichtiger Baustein des Gewaltschutzgesetzes ist die anschließende Beratung der Opfer, in 2003 wurden gut 5000 Opfer an Beratungsstellen überwiesen. Rund 50 Prozent der Betroffenen in NRW nehmen das Angebot zur Beratung wahr. Etwa 40 Prozent streben die Wohnungszuweisung an. Rund fünf Prozent der Opfer in den Beratungsstellen sind Männer, die von ihren Partnerinnen misshandelt worden sind. Experten gehen davon aus, dass mehr Männer von häuslicher Gewalt betroffen sind, hier aber die Scham, Hilfe zu suchen, noch größer ist als bei den Frauen.