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Gentechnik hat Fuß in der Tür (Teil 2)



Die seit Montag in Kraft getretene EU-Verordnung weist einige entscheidende Lücken auf: So sind Fleisch und andere tierische Produkte nicht kennzeichnungspflichtig, auch wenn die Tiere mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Dies ist gerade deshalb interessant, weil zur Zeit 80 Prozent der gentechnisch veränderten Pflanzen an Tiere verfüttert werden.

Gentechnisch veränderte Zutaten eines Lebensmittels müssen nur dann deklariert werden, wenn die Zutat mehr als 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Anteile hat. Ein Wert, den Kritiker für zu hoch halten. Fraglich auch, ob alle Verbraucher ständig das Kleingedruckte auf den Verpackungen lesen: Es bleibt nämlich den Herstellern überlassen, wie und in welcher Größe der Hinweis auf die Gentechnik auf die Verpackung gebracht wird. Ungeklärt ist bisher auch, wer die Angaben der Hersteller kontrolliert und wie hoch die Strafe bei einem Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht sein soll. Im neuen Gentechnikgesetz der Bundesregieung stehen 50.000 Euro Strafe für den Fall einer falschen Deklaration. Da das Gesetz aber im Bundesrat zustimmungspflichtig ist und die dortige CDU-Mehrheit ablehnte, gibt es zur Zeit überhaupt keine Strafen für Falschkennzeichner. Fraglich wäre aber auch, ob sich große Konzerne durch eine geringe Geldstrafe von 50.000 Euro von Falschdeklarationen abhalten lassen könnten.