Wem gehört das Rathaus (Kommentar, Teil 2)
Das ist ein für die Demokratie gefährlicher Präzedenzfall. Was, wenn zukünftig Bürger, wie zum Beispiel im Fall der Lutter-Freilegung und der Diskussion um die B66n geschehen, bei Ratssitzungen ihre Meinung äußern möchten? Müssen sie befürchten, dass der Oberbürgermeister von »seinem« Hausrecht Gebrauch macht und die Bürger rausschmeißt?
Engagierte Bürger haben am vergangenen Donnerstag vom OB eine schallende Ohrfeige erhalten. Die könnte allerdings zum Bumerang werden. Wenn nämlich die Bürger einer abgehobenen Politikerkaste den Rücken kehren. Das wäre ein Schaden für die Demokratie. Denn eine weitere Entfremdung von »denen da oben« und »denen da unten« schwächt das Vertrauen in diese Staatsform. Deshalb ist zu hoffen, dass die Stadt ihr Verhalten überdenkt, sowohl die Flüchtlinge als auch ihre Unterstützer betreffend.
Sollte sie das nicht tun, handelt sie nach einem von den deutschen Kolonialherren beeinflussten Wort in der Pidgin-Sprache Papua-Neuguineas: Es heißt »Raussim« und bedeutet hinausgehen. Das brüllten deutsche Beamte der indigenen Bevölkerung der Insel in ihren Büros entgegen. Heute hören es Flüchtlinge und die Bürger, die sich für sie einsetzen, mitten in Deutschland.