Hartz-Gesetze: Frauen werden ausgegrenzt (03.03.2004)
»Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen.« So heißt es gleich zu Beginn des Arbeitsförderungsgesetzes. Doch viele Neuregelungen der Hartz-Gesetze I bis IV benachteiligen Frauen, weil ihre Lebenslage unberücksichtigt bleibt.
- Beispiel: »angerechnetes Partnereinkommen«
Seit Anfang 2003 wird das Einkommen des Part-ners / der Partnerin stärker auf die Arbeitslosen-hilfe angerechnet. Die verbleibende Leistung sinkt dadurch im schlechtesten Fall auf Null. Insbe-sondere Ansprüche von Frauen werden so ver-nichtet. Frauen leben öfter mit mehr verdie-nenden Männern zusammen als umgekehrt. An-träge auf Arbeitslosenhilfe von Frauen wurden im vergangenen Jahr vier mal so oft mit Verweis auf das Partnereinkommen abgelehnt als Anträge von Männern. Diese Ausgrenzung von Frauen aus dem Leistungsbezug wird sich weiter verschärfen, wenn 2005 die Arbeitslosenhilfe abgeschafft wird. Denn dann wird der Freibetrag für das Partner-einkommen noch einmal deutlich reduziert. Eine gut ausgebildete Generation von Frauen wird so vom Arbeitsmarkt verdrängt. Frauen geraten immer mehr in die finanzielle Abhängigkeit ihrer (Ehe-)Partner.
- Beispiel »Pflege von Angehörigen«
Arbeitslosengeld soll künftig nur noch erhalten, wer innerhalb der letzten zwei Jahre (bisher drei Jahre) mindestens zwölf Monate sozialversiche-rungspflichtig beschäftigt war. Frauen, die in den letzten beiden Jahren Angehörige gepflegt haben, verlieren ihren Leistungsanspruch ganz unab-hängig davon, wie lange sie vorher gearbeitet haben. Denn anders als heute verlängern Pflege-zeiten nicht mehr den Zeitrahmen für die erforder-liche Beschäftigungszeit.
Mit den Hartz-Gesetzen wurde die »geringfügige Beschäftigung« massiv ausgeweitet. Wirtschafts-minister Clement erwartet Hunderttausende neue Mini-Jobs, insbesondere bei haushaltsnahen Dienstleitungen. In diesen Mini-Jobs werden vor allem Freuen arbeiten. Schon heute sind zwei von drei MinijobberInnen Frauen. Von einem Mini-Job alleine kann aber niemand leben und es werden auch keinerlei Ansprüche an die Sozialversicherungen erworben. Vielen Frauen wird so nur eine Teilhabe an der Erwerbsarbeit in der Rolle als vom männlichen Familienernährer abhängigen Hinzuverdienerin zugestanden.