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Aussiedler kommen immer weniger



Von Manfred Horn

Die Einwanderung von AussiedlerInnen aus der ehemaligen Sowjetunion ist stark rückläufig. 2,5 Millionen Aussiedler zogen seit 1990 in die Bundesrepublik. 1,3 Millionen Berechtigte leben noch insgesamt in der ehemaligen Sowjetunion. In 2003 zogen bundesweit circa 70.000 Aussiedler zu. Entsprechend auch nur noch circa 400 nach Biefeld gekommen. Sie stellen bereits in der GUS entsprechende Anträge bei Botschaften oder Konsulaten. Die prüfen dann, ob eine Deutschstämmigkeit vorliegt. Der deutsche Staat unterscheidet dabei »echte Aussiedler« und »Familienangehörige«, im Amtsdeutsch auch »mitreisende Ausländer« genannt. Letztere sind diejenigen, die im Laufe der Zeit in ›deutsche‹ Familien eingeheiratet haben. Sie machen inzwischen mehr als Zweidrittel der Aussiedler aus.

Deutschstämmige leben heute vor allem noch in Kasachstan und Sibirien. Sie sind dort im 20. Jahrhundert teilweise umgesiedelt worden, Ergebnis der Volksgruppenpolitik Stalins. Nach dem Bundesvertriebenengesetz sind sie Deutsche unter folgenden Voraussetzungen: »Vertriebener ist, wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger seinen Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutsehen Reiches nach dem Gebietsstande vom 31. Dezember 1937 hatte und diesen infolge Vertreibung ... verloren hat« (§1), aber auch, wer »die ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deuschen Ostgebiete, Danzig, Estland, Lettland, Litauen, die ehemalige Sowjetunion, Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Albanien oder China verlassen hat...« (§2). Deutsch sein bestimmt sich aus der Ableitung des Blutes. Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.

Zur Zeit muss nur der Antragsteller einen Sprachtest ablegen, Angehörige dürfen so mit. Dies soll sich nach dem noch nicht verabschiedeten neuen Zuwanderungsgesetz ändern, dann müssen auch die Familienangehörigen einen Sprachtest machen. Nach der Einreise werden die Aussiedler auf die Bundesländer nach einer festgelegten Quote verteilt. In Bielefeld gibt es noch zwei Übergangswohnheime in der Kavalleriestraße und in der Teichsheide mit ingesamt knapp 400 Plätzen. Die Verweildauer ist jedoch kurz, der Wohnungsmarkt ist entspannt, bereits hier lebende Verwandte helfen bei der Wohnraumbeschaffung.

Bei der Stadt und den Wohlfahrtsverbänden existiert inzwischen ein Hilfenetz. Dies unterstützt die Aussiedler vor allem bei ihrer Ankunft. So führt das Sozialarbeiterteam des Dienstleistungszentrums Erstberatungen durch, der evangelische Gemeindedienst berät ebenfalls. Die Beratungen erfolgen mit Hilfe eines Dolmetschers. Die AWO macht mit Neuankömmlingen einen ersten Ämterrundgang. Auch später können sich Aussiedler Hilfe holen, und zwar bei den örtlichen Dienstleistungszentren in ihrem Stadtteil oder bei den freien Wohlfahrtsverbänden.