Von Manfred HornDie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) geht auf eine bereits 1992 von der Europäischen Union verabschiedeten Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen zurück. Mit der FFH-Richtlinie kann auch die Landwirtschaft von dieser europäischen Vorgabe profitieren, da die Bewirtschaftung als Erhaltungsziel des Naturschutzes festgeschrieben wurde. In ganz Europa sollte bereits zur Jahrtausendwende ein Netz von Naturschutzgebieten, das sogenannte Netz »Natura 2000« entstehen. Dazu muss jedes Mitgliedsland mindestens fünf Prozent seiner Fläche als FFH-Gebiet kennzeichnen. Bis heute hängt die Umsetzung hinterher.
In Deutschland ist Naturschutz Ländersache. Im FFH-Fall bedeutet dies, dass die Länder die FFH-Gebiete ins Bundesumweltministerium melden, die diese Meldung dann wiederum nach Brüssel weitergibt. In Nordrhein-Westfalen sorgt die Umsetzung der FFH-Richtlinie immer wieder für heftige Kontroversen, so beispielsweise auch bei der Trassenführung der A33. Dabei hat bereits der Europäische Gerichtshof betont, bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie seien wirtschaftliche Erwägungen kein Kriterium, einzig das Vorhandensein gefährdeter Habitate oder Arten.
Eine FFH-Liste, in der Gebiete verzeichnet sind, die künftig unter den Richtlinien bewirtschaftet werden sollen, wurde von der Landesregierung nicht fristgerecht eingereicht. Da auch die meisten anderen Bundesländer ihrer Meldepflicht nur unzureichend nachgekommen sind, hatte die Europäische Kommission bereits im Februar 1999 Klage gegen Deutschland beim EuGH eingereicht.
Zunächst wollte die NRW-Landesregierung auch nur Flächen einreichen, die bereits einen Schutz nach nationalem Recht genießen und die mindestens 75 Hektar groß sind. Davon ist man inzwischen aber abgerückt. Konkurrierende Ansprüche der Landnutzer oder öffentlicher Planungsträger verhindern nicht selten die Unterschutzstellung etlicher hoch schutzwürdiger Flächen. Ende 2000 beschloß die Landesregierung dann, 493 FFH-Schutzgebiete und 15 Vogelschutzgebiete nach Brüssel zu melden, eine Fläche von insgesamt 230.000 Hektar. Dies entspricht knapp sechs Prozent der Landesfläche. Naturschutzverbände hingegen sahen eine Fläche von knapp 14 Prozent als FFH-geeignet an. Doch die konkrete Umsetzung ist bis heute nicht abgeschlossen.
In Bielefeld soll ein Teil des Teutoburger Waldes als FFH-Gebiet umgesetzt werden, insgesamt über 1000 Hektar. Diese Gebiete werden als Naturschutzgebiete deklariert. Entgegen anderslautender Gerüchte heißt das aber beispielsweise nicht, dass dort Rodeln grundsätzlich verboten sei. Auf Freiflächen ist es auch in Naturschutzgebieten weiterhin erlaubt, es sei denn, der Eigentümer hat privatrechtlich etwas dagegen. Die Waldbesitzer bekommen dafür, dass ihr Land zukünftig Naturschutzgebiet ist, eine besondere Förderung.
Ein Sonderfall stellt das Gebiet rund um die Sparrenburg dar: Dort soll ebenfalls ein FFH-Gebiet entstehen, nicht aber als Naturschutzgebiet. Hier will man örtliches Recht anwenden, um die dort lebenden seltenen Fledermausarten zu schützen.
Auf Grundlage der EU-Richtlinien und der gefassten Ratsbeschlüsse hat die Stadtverwaltung bereits einen Vertrag mit der Bezirksregierung geschlossen, der die Ausweisung der Naturschutzgebiete zum 5. Juni 2004 vorsieht.