Webwecker Bielefeld: studiengebuehr01

Einspruch gegen Studiengebühren (21.01.2004)



Noch bis zum morgigen Donnerstag können Studierende der Fachhochschule noch Widerspruch gegen die Gebührenbescheide einlegen, die ihnen das Studierendensekretariat zu Weihnachten unter den Baum legte. Etwa 1.500 der 7.000 FH-Studierenden hatten die Aufforderung erhalten für das kommende Semester 650 Euro zu bezahlen. Sie haben entweder bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss oder die Regelstudienzeit um das eineinhalbfache überschritten und gelten deshalb als Langzeitstudierende. Die rot-grüne Landesregierung hatte das entsprechende Gesetz im Sommer verabschiedet, obwohl das Hochschulrahmengesetz des Bundes Gebührenfreiheit für einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss vorsieht.

Einhundertachtzig Betroffene haben bereits Widerspruch, der aufschiebende Wirkung haben kann, gegen den Bescheid eingelegt. Nach Angaben vom Vorsitzenden des Uni-AStA, Stefan Bröhl, ist ein Widerspruch auch erforderlich, um die Gebühren zurück zu kriegen, wenn eine der Musterklagen, die Studierendenverteter führen wollen, Erfolg hat. Ein Musterwiderspruch kann von der Internetseite des FH-ASTA herunter geladen werden.


Internet-Seite des FH-AStA: www.asta.fh-bielefeld.de