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Kruse-Prozess eingestellt (16.04.2003)



Nach 15 Verhandlungstagen ist der Prozess gegen den ehemaligen Polizeipräsidenten Horst Kruse, sowie die leitenden Polizeidirektoren Uwe Gebranzig und Heinz Haubrock zu Ende. Die Staatsanwaltschaft Münster stimmte der Einstellung des Verfahrens gegen Geldzahlung zu

Von Mario A. Sarcletti

Dass sich am gestrigen Dienstag Piet Schuin und Michael Wiese vor dem Saal 1 des Bielefelder Landgerichts einfanden, ließ vermuten, dass der 15. Verhandlungstag im Prozess um dass Bielefelder Drogenkonzept ein besonderer Prozesstag sein würde. Denn als potenzielle Zeugen im Prozess war ihnen der Zugang zum Gerichtssaal verwehrt. Die Anwesenheit des Pressesprechers der Münsteraner Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer, und die Abwesenheit des Zeugen Manfred Hudalla erhärtete diese Vermutung.

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Dieter Fels bestätigte sie dann. Er erklärte, dass das Gericht in der vergangenen Woche Gespräche zwischen Verteidigern und Anklägern angeregt habe. In den Gesprächen hätten sich die Parteien darauf geeinigt, der vom Gericht vorgeschlagenen Einstellung des Verfahrens zuzustimmen.

Diesen Vorschlag hatte Richter Fels bereits Anfang März gemacht. Bereits damals war Fels der Meinung gewesen, dass die Voraussetzungen für eine Einstellung nach §153a der Strafprozessordnung gegeben seien. Eine ist geringe Schuld der Angeklagten. Diese sah Richter Fels unter anderem darin, dass sie sich nicht bereichern sondern ein Hilfsangebot für Drogenabhängige schaffen wollten. Die zweite Voraussetzung sei, dass weiterhin ein hinreichender Tatverdacht bestehe, der einem Freispruch entgegen stehe, führte Fels im März aus. Es bestehe weiterhin der Verdacht, dass die Leitung von Drogenberatung und Polizei Klienten der nierdigschwelligen Kontakt- und Beratungsstelle in der Wilhelm-Bertelsmann-Straße Konsum und Handel illegaler Drogen vorsätzlich ermöglicht hätte. Die Polizeiführung hätte sich zudem durch Nichtverfolgung von drogenabhängigen Frauen, die an der Naharyastraße der Beschaffungsprostitution nachgingen, möglicherweise der Förderung der Prostitution schuldig gemacht.

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte im März der Einstellung gegen die angeklagte Leitung der Drogenberatung zugestimmt. Nach Zahlung von 5000 Euro war für den Geschäftsführer der Drogenberatung, Piet Schuin, und den Leiter der ambulanten Einrichtungen, Michael Wiese, der Prozess beendet. Den Leiter der Kontakt- und Beratungsstelle, Wolfgang Rossel, kostete das Ende mit Schrecken 3500 Euro. Die Staatsanwaltschaft Münster hatte dieses bezüglich der angeklagten Polizeibeamten abgelehnt, da diese sich nach Meinung der Staatsanwälte »nicht einsichtig« gezeigt hätten.

Oberstaatsanwalt Schweer begründete gestern die Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Verfahrenseinstellung denn auch so: »Es war uns wichtig, dass die Angeklagten einsahen, dass was falsch gelaufen ist im Zusammenhang mit dieser Konzeption und der Angeklagte Kruse hat diese Erklärung heute abgegeben.« Beziehungsweise abgeben lassen. Durch seinen Anwalt Johann Wegener ließ er erklären, dass er bedaure, dass bei der Durchführung des Konzeptes Fehler gemacht worden seien. Von wem, ließ er dabei offen.

Ein weiterer Grund für den Meinungswandel der Staatsnawaltschaft war nach Schweers Angaben, der Zeuge Manfred Hudalla, ehemaliger Leiter des Drogenkommissariats: »Wir wollten zumindest noch den Hauptgeschädigten, sag ich mal, dieses Verfahrens, den Zeugen Hudalla hören«, führte Schweer aus. Hudalla war derjenige, der die mehrjährigen Ermittlungen ins Rollen gebracht hatte, die den Polizeipräsidenten seinen Arbeitsplatz kosten sollten.