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Vorschläge der Bundesregierung führen zur Zuspitzung der Finanzsituation (Teil 3)



Auch die Konzepte zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe lassen befürchten, dass sie nicht zu der wiederholt angekündigten Entlastung der Kommunen führen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die Städte am Ende sogar zusätzliche Belastungen erfahren. Das Finanzierungstableau des Hartz IV-Gesetzes weist aus, dass der Bund ab 2007 10,2 Mrd. Euro höhere Umsatzsteueranteile zunächst zu Lasten der Länder für die Einführung des neuen Leistungsrechts erwartet. Er geht weiter davon aus, dass sich die Länder von diesen 10,2 Mrd. Euro Umsatzsteueranteilsverluste 7,8 Mrd. Euro bei den Kommunen wiederholen.

Darüber hinaus wird mit dem Hartz IV-Gesetz der Wohngeldanspruch für alle Transfer-leistungsempfänger gestrichen. Daraus sollen den Kommunen nach Schätzung des Bundes 1,3 Mrd. Euro Belastungen für Wohnungshilfen für Sozialhilfeempfänger entstehen. In der Summe rechnet der Bund ab 2007 mit Mehrbelastungen der Kommunen im neuen Leistungsrecht von 9,1 Mrd. Euro. Dem stellt der Bund Bruttoentlastungen der Kommunen durch die Übernahme der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger und ihrer Familien in das neue Leistungsrecht in Höhe von 11,6 Mrd. Euro gegenüber. 11,6 Mrd. Euro Entlastung abzüglich 9,1 Mrd. Euro Neubelastung der Kommunen ergeben in der Rechnung des Bundes 2,5 Mrd. Euro Nettoentlastung für die Kommunen. Diese Zahl ist mit Sicherheit falsch.

Die Bruttoentlastung der Kommunen beträgt nach eigenen Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit im Rahmen der Gemeindefinanzreformkommission nicht 11,6 Mrd. Euro sondern 10,6 Mrd. Euro. In den bisherigen Ausgaben der Kommunen für arbeitslose Sozialhilfeempfänger in Höhe von 11,6 Mrd. Euro stecken nämlich 1 Mrd. Euro Drittmittel der Länder, der Bundesanstalt für Arbeit und der EU. Sie sind also nicht bei den Kommunen, sondern bei diesen Financiers der Drittmittel zu verbuchen. Es bleiben 10,6 Mrd. Euro Bruttoentlastung.

Im Zuge der Überführung von ca. 1 Mio. erwerbsfähiger Sozialhilfeempfänger und 1,7 Mio. Arbeitslosenhilfeempfänger in das neue Leistungsrecht ist unabwendbar damit zu rechnen, dass möglicherweise mehrere 100.000 Personen den Attest der Erwerbsfähigkeit und damit den Anspruch auf die bundesfinanzierte Leistung „Arbeitslosengeld II" nicht erhalten. Sie fallen dann neu in die Verantwortung der Sozialhilfe. Wir schätzen die daraus resultierende Neubelastung der Sozialhilfe auf mindestens 1,2 Mrd. Euro. Diese Neubelastung der Sozialhilfe berücksichtigt der Bund nicht. Zieht man entsprechend 1,2 Mrd. Euro Mehrbelastung von der o. g. Bruttoentlastungssumme von 10,6 Mrd. Euro ab, erhält man eine Entlastungssumme der Kommunen von 9,4 Mrd. Euro; abzüglich der vom Bund selbst veranschlagten Mehrbelastung der Kommunen durch die Mitfinanzierung des neuen Leistungsrechts in Höhe von 9,1 Mrd. Euro bleiben den Kommunen im besten Fall 0,3 Mrd. Euro.