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Flüchtlingsberatung gefährdet (Teil 2)



Sparmaßnahmen des Landes würden entsprechend in eine vollkommen andere Richtung laufen. Die Beratung in der ZAB müsste ganz aufgegeben werden oder es müssten sich Ehrenamtliche finden, die sie anbieten. Die Migrationsberatungsstelle der Stadt kann die Aufgaben nicht auffangen. Dort sind zur Zeit nur 1,5 Stellen vorhanden, die neben Beratung auch noch die Betreuung der in Wohnheimen untergebrachten Flüchtlinge leisten. Zudem ist die Stelle nicht unabhängig, sondern Teil der Stadtverwaltung. Eine parteiische ausländer- und sozialrechtliche Beratung der Flüchtlinge ist da nicht unbedingt vorgesehen.

Mit dem wahrscheinlich zum 1. Januar 2003 in Kraft tretenden neuen Zuwanderungsgesetz würde sich der Beratungsbedarf insgesamt zunächst einmal erheblich erhöhen, da sich die Struktur der Aufenthaltstitel ändern wird. Fragen wie: Wer bekommt eine Aufenthaltserlaubnis oder wer der Flüchtlinge darf zukünftig arbeiten, sind nur zwei Beispiele. Hinzukommt, dass abgelehnte Flüchtlinge teilweise Folgeanträge stellen können, wenn sie Opfer geschlechtsspezifischer oder nichtstaatlicher Verfolgung sind – Fluchtgründe, die das neue Zuwanderungsgesetz explizit vorsieht, die bisherige Rechtsgebung aber verneinte. Die Argumentation des Bundesinnenministers Otto Schily, der Beratungsbedarf sinke, weil die Zahl der Flüchtlinge abnehme, hält Eßer dann auch für verfehlt. Im Gegenteil müsse, wer die wenigen Rechte der Flüchtlinge ernst nehme, die Beratung dieser ausbauen statt sie kaputt zu sparen. Bleibt nur zu hoffen, dass sich die Regierungskoalition in Düsseldorf dazu entscheidet, die Kürzungen zurückzunehmen. Inoffiziell ist zumindest zu vernehmen, dass es einen gewissen »Verhandlungsbedarf« gebe.


Flüchtlingsräte im Netz: www.fluechtlingsrat.de