Bekleidungspauschale sinkt (21.05.2003)
Der Rat der Stadt beschloss am vergangenen Donnerstag, die Bekleidungsbeihilfen für Sozialhilfeberechtigte zu senken. Dies ist eine Maßnahme im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts (der WebWecker berichtete). Die Beihilfen für Bekleidung und Schuhe werden nach einer Kürzung im vergangenen Sommer um bis zu 22 Prozent zum 1.Juli 2003 nochmals um circa 10 Prozent gekürzt. Erwachsene Frauen beispielsweise erhalten dann pro Jahr statt wie bisher 292 noch 264 Euro. Kinder und Jugendliche unter 13 Jahren sind von der Kürzung ausgenommen.
Als die Bekleidungspauschale 1986 eingeführt wurde, betrug sie für ausgewachsene Personen ab 15 Jahren jährlich 584 DM (299 ) entsprechend der Daten über die Ausgaben für Bekleidung in Haushaltstypen von Rentnern und Sozialhilfeberechtigten des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NW. Eine Anpassung gab es 1996, nachdem der statistische Mittelwert des Landesamtes auf 740 DM (378 Euro) gestiegen war. Der Sozialberatung Widerspruch die vor allem Sozialhilfeberechtigte berät kritisierte den Ratsbeschluss. Die Stadt weist die Kritik zurück, da das Bundessozialhilfe-Gesetz das »Individual- und Bedarfsprinzip« vorsiehe, also Pauschalen nur die Basis der Bekleidungshilfe seien. Darüber hinaus könne jeder Sozialhilfeberechtigte über die Pauschale hinaus Anträge auf individuelle Bekleidungsbeihilfe stellen (vergleiche
WebWecker-Artikel vom März 2003).