Führerschein umtauschen (01.10.2003)
Die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) des Ordnungsamtes weist auf den freiwilligen Umtausch des alten Führerscheins in den neuen fälschungssicheren Kartenführerschein hin.
Auch wenn die alten Führerscheine grundsätzlich im EU - Ausland anerkannt werden müssen, können sie wegen des veralteten Fotos oder unleserlicher Angaben Probleme verursachen – zum Beispiel bei Polizeikontrollen oder bei Anmietung eines Fahrzeuges.
Umtauschwillige können die Anträge in der Fahrerlaubnisbehörde im Ravensberger Park oder in den dezentralen Annahmestellen ( Bürgeramt/ Bezirksämter ) stellen. Mitzubringen sind dafür ein Ausweis oder Pass, ein Lichtbild und der alte Führerschein. Die Gebühr beträgt 24 Euro. Ausnahmen und Erweiterungen kosten 10 beziehungsweise 20 Euro zusätzlich.
Die Bearbeitungszeit für vollständige Anträge – Herstellung bei der Bundesdruckerei in Berlin – beträgt zur Zeit etwa fünf Werktage, teilt die Führerscheinstelle mit. Diese kurze Bearbeitungszeit wirkt sich insbesondere für Reisende aus, die in ihren Urlaubsländern einen Internationalen Führerschein (Gebühr 15 Euro ) benötigen. Seit der Gesetzesänderung im September 2002 wird dieser Internationale Führerschein nur bei Vorlage eines Kartenführerscheins erteilt. Der alte Führerschein könnte jetzt beispielsweise noch rechtzeitig vor Beginn einer Urlaubsreise in den Herbstferien umgetauscht werden.
Zusätzliche Bescheinigungen über eine augenärztliche und allgemeinmedizinische Untersuchung benötigen Kraftfahrer, die in Kürze das 50. Lebensjahr vollenden. Dies gilt, wenn sie Inhaber der alten Klasse 2 (neu C und CE ) oder des Teils der alten Klasse 3, der zum Führen von Fahrzeugkombinationen von 12 bis 18,5 Tonnen ( neu CE eingeschränkt ) berechtigt sind. Die Verwaltungsgebühr beträgt 42,60 Euro.
Eine andere Möglichkeit haben Fahrerlaubnisinhaber, bei denen durch einen versäumten Umtausch nach Vollendung des 50. Lebensjahres die oben angesprochenen Berechtigungen zum vollständigen Führen der alten Klasse 2 u. Klasse 3 erloschen sind. Diese können innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf der Berechtigung, durch einen Erweiterungsantrag mit entsprechenden Gutachten die Klassen C und CE bzw. CE eingeschränkt erwerben.
Einen wichtigen Hinweis für Inhaber von bis 2004 befristeten Fahrerlaubnissen gibt die Führerscheinstelle noch: Seit dem 01. Januar 1999 werden bestimmte Fahrerlaubnisse – LKW - Klasse C und CE / Bus D und DE sowie Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung – nur noch für fünf Jahre befristet erteilt. Die Inhaber solcher Fahrerlaubnisse werden gebeten, sich rechtzeitig vor Fristablauf um die Bescheinigungen über die augenärztliche und allgemeinmedizinische Untersuchung zu kümmern und den Verlängerungsantrag zu stellen. Bei Busfahrern ab 50 Jahre und Personen mit Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung ab 60 Jahren ist zusätzlich die aktuelle Bescheinigung über einen bestandenen psycho - physischen Leistungstest erforderlich.
Bei weiteren Nachfragen: Tel 51 3012 (Internationale Führerscheine, 51 3526 (EU-Führerscheinumtausch), 51 3811 (Bus/ Fahrgastbeförderung), weitere Infos unter: <a href="http://www.bmvbw.de/Der-neue-EU-Fuehrerschein-und-das-neue-Fahrerlaubnisrecht-.388.htm">http://www.bmvbw.de/Der-neue-EU-Fuehrerschein-und-das-neue-Fahrerlaubnisrecht-.388.htm