Antifa heißt gut aufpassen (Teil 3)
Auch die Staatsanwältin zeigte Sympathien für Martin L. und sein soziales und politisches Engagement. Dass er ein – wie die Staatsanwältin mehrmals betonte - »intelligenter junger Mann ist«, wirkte sich für ihn jedoch negativ aus: »Ich glaube ihm nicht, dass er bei der Parole nicht bedacht hat, dass Teile der linken Szene das als Aufforderung zu gewaltsamen Angriffen zum Nachteil von Neonazitreffpunkten sehen können«, so die Staatsanwältin.
Das haben »Teile der linken Szene« zwar nicht, trotzdem habe L. das »billigend in Kauf genommen«, begründete die Staatsanwältin ihren Strafantrag von sechzig Stunden gemeinnütziger Arbeit. Richterin Wienand blieb in ihrem Urteil nach dem Jugendstrafrecht mit fünfzig Stunden knapp unter dem Antrag. Ein Grund dafür war, dass L. keine Gewalt gewollt habe.
Auf die Frage, ob er auf die Rechtsmittelbelehrung verzichten wolle, entgegnete Rechtsanwalt Robbers knapp: »Auf die Belehrung, ja«. Gegenüber dem WebWecker bestätigte der Anwalt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Der Streit um die Bedeutung der Formulierung »Nazitreffpunkte angreifen« geht also in die nächste Instanz. Vielleicht kann die auch die Frage klären, die Rechtsanwalt Pattberg stellte: »Was soll ein Mensch in Zukunft machen, der auf einer Demonstration eine Transparent trägt?«. Die Staatsanwältin hatte darauf eine Antwort parat: »Nicht zu Straftaten aufrufen.« In Zukunft muss wohl jedes Demotransparent von mehreren Anwälten und Sprachwissenschaftlern geprüft werden. Auf jeden Fall heißt es für Demonstranten nach dem Urteil, gut bei der Formulierung von Parolen aufzupassen.