Eine ganze Anstalt oder eine halbe (Teil 2)
Clausen ist überzeugt, dass eine AöR flexibler und unabhängiger ist als ein städtischer Eigenbetrieb. Auch würde die Steuerung und Kontrolle durch den Rat der Stadt erhalten bleiben. Und anders als Eigenbetriebe würde die Rechtsform der AöR jenseits des Haushaltssicherungskonzeptes laufen. Was heißt, dass das Regierungspräsidium in dieser AöR nichts zu melden hätte. Die Umwelt AöR könnte sogar die Abwassergebühren festlegen, obwohl die Entwässerung dann von der getrennten GmbH durchgeführt würde. Dies müsste allerdings dann vertraglich zwischen Stadt, GmbH und AöR geregelt werden.
Für Clausen ist das von der Ratsmehrheit betriebene Privatisierungsverfahren »teuer gescheitert«. Für das SPD-Modell spricht aus seiner Sicht vor allem, dass die öffentliche Mehrheit für den gesamten Bereich gesichert bleibt. Auch sei eine Teilprivatisierung hier ohne komplizierte Privatisierungsverfahren zu erreichen. Dennoch würden ein wesentliches Ziel der Privatisierung, nämlich Geld in die Kassen der Stadt zu spülen, durch die Teilprivatisierung der Entwässerung erreicht.