Arbeitgebern bei Überwachung des Online-Verhaltens Grenzen setzen (10.09.2003)
Der Schutz der Privatsphäre am Arbeitsplatz und die Beschränkung der Überwachung des betrieblichen Datenverkehrs und Surfens sind seit Jahren ein wichtiges Thema für ver.di und den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). »Immer häufiger sind die Beschäftigten in Unternehmen und Dienststellen beim Surfen oder Mailen der Überwachung durch ihren Arbeitgeber ausgesetzt. In den meisten Fällen wissen siees nicht einmal«, erklärte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer.
Deshalb hat ver.di, unterstützt von anderen Mitgliedsgewerkschaften und dem DGB, im März 2002 die Kampagne ›Onlinerechte für Beschäftigte‹ gestartet. »Wir wollen erreichen, dass in Deutschland endlich ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz verabschiedet wird. Darin soll die Nutzung von Internet und Online-Systemen durch die Beschäftigten am Arbeitsplatz klar und eindeutig geregelt werden. Außerdem sollen der Überwachung des Online-Verhaltens durch den Arbeitgeber Grenzen gesetzt werden«, sagte Sommer, Schirmherr und Initiator der Kampagne. Durch die fehlende gesetzliche Grundlage kämees häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern, Beschäftigten und ihrer Interessenvertretung, die oft gerichtlich entschieden werden müssten.
Um auf die Notwendigkeit eines besseren Schutzes für ArbeitnehmerInnen aufmerksam zu machen, unterstützen ver.di und Michael Sommer die Verleihung des Big Brother Award, der jährlich vergeben wird. Der Big Brother Award soll für die komplexen Themen Datenschutz und technische Überwachungsmöglichkeiten sensibilisieren. Durch die Verleihung der Datenschutznegativpreise werde anhand konkreter Beispiele und allgemeinverständlich deutlich, welche Relevanz der Schutz der Privatsphäre für alle habe, sagte der DGB-Vorsitzende.
Bis zum 31. August konnten Nominierungsvorschläge für den Big Brother Award eingesandt werden. In diesem Herbst wählt, bereits zum vierten Mal, eine Jury aus Menschenrechtlern, Daten- und Verbraucherschützern aus den Nominierungen die größten ›Datenkraken‹ aus. Durchgeführt wird der Big Brother Award vom Verein zur Förderung des öffentlich bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD) mit Sitz in Bielefeld.
Weitere Informationen finden Sie unter www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de undhttp://www.bigbrotherawards.de