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Stichwort: Menschenrechte



Gibt es eine Art »Notwehrrecht«, das höher zu bewerten ist als das Völkerrecht? Die Verteidigung der Menschenrechte werden in diesem Zusammenhang desöfteren genannt. Im Jugoslawienkrieg 1999 spielte dieses eine große Rolle. Im Irak-Krieg wird seitens der Kriegsbefürworter seltener mit Menschenrechten argumentiert, wenn auch Demokratie und Marktwirtschaft im Irak zwei formulierte Nachkriegsziele der USA sind. Und gerne lassen sich US-Soldaten von der irakischen Zivilbevölkerung als Befreier feiern.

Das Völkerrecht erkennt die Menschenrechte in verschiedenen Dokumenten an, unter anderem in der 1948 verabschiedeten Völkerrechtskonvention von 1948. Dort heißt es: »Die vertragsschließenden Parteien bestätigen, dass Völkermord, ob im Frieden oder im Krieg begangen, ein Verbrechen gemäß internationalem Recht ist, zu dessen Verhütung und Bestrafung sie sich verpflichten«. Aber verliert deshalb der Souveräntitätsgedanke, der in den Prinzpien des Völkerrechts nach wie vor eine große Rolle spielt, seine Bedeutung? Nach Ansicht von Völkerrechtlern: Nein. Militärische Maßnahmen kann nur der UN-Sicherheitsrat beschließen, und dieses auch nur dann, wenn der Weltfrieden und die internationale Sicherheit ernsthaft bedroht sind. Staatliche Souveräntiät wird häufig als letzter Rettungsanker sogenannter »Dritt-Welt-Staaten« angesehen, um nicht völlig in einer us-dominierten Weltordnung unterzugehen. Treten Gewaltverbot und Verpflichtung aus einem der Menschenrechtsabkommen in Konkurrenz, so hat das Gewaltverbot Vorrang.