Studienkonten sind an der Realtität vorbei (Teil 2)
Stefan Bröhl bezweifelt, dass an der Verordnung noch etwas geändert wird: »Alle Einwände von allen Hochschulen zu prüfen würde viel Zeit brauchen, ich schätze, dass die jetzt eine Schamfrist von einer Woche verstreichen lassen und das Ding dann genau so raushauen«, vermutet der AStA-Vorsitzende. Das bisherige Vorgehen des Ministeriums im Gesetzgebungsverfahren unterstützt seine Vermutung. »Bereits in seiner Stellungnahme zum StKFG hatte das Rektorat der Universität Bielefeld darauf hingewiesen, dass seines Erachtens die inhaltliche Diskussion zu den Gesetzgebungsvorhaben nur unzureichend geführt sei«, moniert das Rektorat in dem Schreiben an das Ministerium. Die Überlegungen der Hochschulleitung seien in Gesetz und Verordnung im wesentlichen nicht aufgegriffen worden.
Jetzt drohen der Univerwaltung Chaostage. Denn letztlich muss jeder Einzelfall geprüft werden, von Gebühren betroffen ist etwa ein Viertel der knapp 20.000 Studierenden. »Das Ministerium war von den Hochschulen bereits mehrfach darauf hingewiesen worden, dass dies mit dem derzeitigen Personalbestand der Studierendensekretariate nicht zu leisten sein wird«, erklärt das Rektorat. Die Arbeitsmehrbelastung stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den zu erwartenden Gebühren.
Erschwert wird die Einzelfallprüfung auch durch handwerkliche Fehler in dem Gesetz. So werden die Begriffe »Guthaben« und »Studienguthaben« nebeneinander benutzt, der in der Überschrift von Paragraph 4 genannte Fall der Einstufungsprüfung wurde im Verordnungstext schlicht und einfach vergessen. Ein weiteres Problem: Die Verordnung rechnet mit Semesterwochenstunden und Fachsemestern, Kriterien, die bei den neu eingeführten Bachelor- und Masterstudiengängen unerheblich sind, da hier mit Leistungspunkten (Creditpoints) operiert wird.
Die Hochschulleitung kündigt bereits an, sich in Zweifelsfragen an das Ministerium zu wenden. Da von den gut 500.000 Studierenden des Landes etwa ein Viertel von den Gebühren betroffen ist, könnten ziemlich viele Anfragen über das Ministerium hereinbrechen. Ob die Anfragen Klärung bringen kann bezweifelt werden, zumindest, wenn es nach dem Landesastentreffen geht: Dort spottete man in der vergangenen Woche ob der Ungereimtheiten in der Verordnung, dass der Entwurf »wohl von Bachelor-Juristen« verfasst worden sei. Der Bachelor- gilt unter Kritikern als Schmalspurabschluss.
Der AStA bietet donnerstags von 13 14 Uhr eine Sprechstunde zum Thema an.