Webwecker Bielefeld: A33 mit gravierenden Planungsfehlern (06.12.2006)

A33 mit gravierenden Planungsfehlern (06.12.2006)



Das »Netzwerk Fehlplanung A 33«, in dem sich Bürgerinitiativen, Vereine und Naturschutzgruppierungen für eine fachgerechte Straßenplanung im Fall der A 33 einsetzen, sieht »gravierende Planungsfehler in allen drei Bielefelder Bauabschnitten. Erst durch die Klageschrift gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 5B in Bielefeld sehe sich der Planungsträger veranlasst, Bestimmungen des EU-Rechts zum Schutze von Tieren und Biotopen zur Kenntnis zu nehmen. Erst nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses und nach drei Monaten des Studiums der Klagegründe, versucht die Bezirksregierung einen Planungsfehler durch eine nachträgliche Befreiung oben genannter Bereiche vom gesetzlichen Schutzzweck zu heilen. »Und das, ohne wie gesetzlich vorgegeben, Alternativen geprüft zu haben«, wie das Netzwerk herausstellt.

Es seien 500 Seiten Planfeststellungsbeschluss notwendig gewesen, um etwas mehr als fünf Kilometer des »Planungssauriers A 33«  – Abschnitt 5B Bielefeld – zu begründen. Ein weiteres Beispiel für die schlechte Qualität der Planung sieht das Netzwerk darin, dass in der sich der Planungsträger in der Begründung »mit zweifelhaften Argumenten und Behauptungen« gegen die Empfehlungen der selbst in Auftrag gegebenen Umweltverträglichkeitsprüfung von 1987 und der Umweltverträglichkeitsstudie von 1990 wehre.

Der eigentliche Beginn des »Lückenschlusses der A 33« sollte im Abschnitt 7.1 in Borgholzhausen/Halle stattfinden. 1995 wurde hier eine Trassenführung ins Spiel gebracht, die auch nicht den Anforderungen an eine fachgerechte Planung standhielt. Die jetzt 37 Jahre alte Straßenplanung sollte durch das Flora und Fauna Habitat Tatenhauser Forst hindurchführen und musste deshalb aus dem Verfahren genommen werden. »Da lag es wohl nahe, zunächst am jetzigen Ende der A 33 in Bielefeld weiter zu bauen und eine, wie man inzwischen sieht, zu schnelle Planung vorzulegen«, erklärt das Netzwerk.

Die mittlerweile in Borgholzhausen/Halle politisch vereinbarte, neue Konsenstrasse leide ebenfalls an einem relevanten Mangel: die Trassenfestlegung lasse konfliktfreie Trassenführungen ungeprüft. Sie führe nun durch eine Vielzahl hoch konfliktreicher Gebiete und soll zum Schutze der Artenvorkommen fast durchgängig mit drei bis vier Meter hohen Lärmschutzwänden und –Wällen versehen werden. Für diese ausgedehnte Trassenabweichung musste der Landesbetrieb ein neues Planfeststellungsverfahren beim Verkehrsministerium beantragen.

»Besonders absurd« gestalte sich die Planung im Abschnitt 6 in Steinhagen: Hier führt die geplante Trasse mitten durch die Gemeinde. Unsachgemäß sei dort außerdem die fehlende FFH-Verträglichkeitsprüfung, die zur FFH-EU-Beschwerde für das Gebiet Patthorst führte.

Das Netzwerk fragt, ob in Zeiten des demografischen Wandels eine fast 40 Jahre alte Autobahnplanung gerechtfertigt werden kann, die in allen drei Planungsabschnitten zu erheblichen Qualitätsverlusten für die angrenzenden Siedlungsbereiche von Borgholzhausen, Halle, Steinhagen und Bielefeld führen wird. »Und die daneben zu erheblichen Freiraumverlusten, der Zerschneidung derzeit hochwertiger Erholungsräume und von Verlusten hochwertiger Lebensräume von Pflanzen und Tieren führen wird«, ergänzt das Netzwerk. Das »Netzwerk Fehlplanung A 33« fordert deshalb, die Planung der A 33 einer Überprüfung nach »sachlichen und gegenwärtigen« Kriterien zu unterziehen.