Das »Netzwerk Fehlplanung A 33«, in dem sich
Bürgerinitiativen, Vereine und Naturschutzgruppierungen für eine fachgerechte
Straßenplanung im Fall der A 33 einsetzen, sieht »gravierende Planungsfehler in
allen drei Bielefelder Bauabschnitten. Erst durch die Klageschrift gegen den
Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 5B in Bielefeld sehe sich der
Planungsträger veranlasst, Bestimmungen des EU-Rechts zum Schutze von Tieren
und Biotopen zur Kenntnis zu nehmen. Erst nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
und nach drei Monaten des Studiums der Klagegründe, versucht die
Bezirksregierung einen Planungsfehler durch eine nachträgliche Befreiung oben
genannter Bereiche vom gesetzlichen Schutzzweck zu heilen. »Und das, ohne wie
gesetzlich vorgegeben, Alternativen geprüft zu haben«, wie das Netzwerk
herausstellt.
Es seien 500 Seiten Planfeststellungsbeschluss notwendig
gewesen, um etwas mehr als fünf Kilometer des »Planungssauriers A 33« Abschnitt 5B Bielefeld zu begründen. Ein
weiteres Beispiel für die schlechte Qualität der Planung sieht das Netzwerk
darin, dass in der sich der Planungsträger in der Begründung »mit zweifelhaften
Argumenten und Behauptungen« gegen die Empfehlungen der selbst in Auftrag
gegebenen Umweltverträglichkeitsprüfung von 1987 und der Umweltverträglichkeitsstudie
von 1990 wehre.
Der eigentliche Beginn des »Lückenschlusses der A 33« sollte
im Abschnitt 7.1 in Borgholzhausen/Halle stattfinden. 1995 wurde hier eine
Trassenführung ins Spiel gebracht, die auch nicht den Anforderungen an eine
fachgerechte Planung standhielt. Die jetzt 37 Jahre alte Straßenplanung sollte
durch das Flora und Fauna Habitat Tatenhauser Forst hindurchführen und musste
deshalb aus dem Verfahren genommen werden. »Da lag es wohl nahe, zunächst am
jetzigen Ende der A 33 in Bielefeld weiter zu bauen und eine, wie man inzwischen
sieht, zu schnelle Planung vorzulegen«, erklärt das Netzwerk.
Die mittlerweile in Borgholzhausen/Halle politisch vereinbarte,
neue Konsenstrasse leide ebenfalls an einem relevanten Mangel: die
Trassenfestlegung lasse konfliktfreie Trassenführungen ungeprüft. Sie führe nun
durch eine Vielzahl hoch konfliktreicher Gebiete und soll zum Schutze der Artenvorkommen
fast durchgängig mit drei bis vier Meter hohen Lärmschutzwänden und Wällen
versehen werden. Für diese ausgedehnte Trassenabweichung musste der
Landesbetrieb ein neues Planfeststellungsverfahren beim Verkehrsministerium
beantragen.
»Besonders absurd« gestalte sich die Planung im Abschnitt 6
in Steinhagen: Hier führt die geplante Trasse mitten durch die Gemeinde. Unsachgemäß
sei dort außerdem die fehlende FFH-Verträglichkeitsprüfung, die zur FFH-EU-Beschwerde
für das Gebiet Patthorst führte.
Das Netzwerk fragt, ob in Zeiten des demografischen Wandels
eine fast 40 Jahre alte Autobahnplanung gerechtfertigt werden kann, die in
allen drei Planungsabschnitten zu erheblichen Qualitätsverlusten für die
angrenzenden Siedlungsbereiche von Borgholzhausen, Halle, Steinhagen und
Bielefeld führen wird. »Und die daneben zu erheblichen Freiraumverlusten, der
Zerschneidung derzeit hochwertiger Erholungsräume und von Verlusten
hochwertiger Lebensräume von Pflanzen und Tieren führen wird«, ergänzt das
Netzwerk. Das »Netzwerk Fehlplanung A 33« fordert deshalb, die Planung der A 33
einer Überprüfung nach »sachlichen und gegenwärtigen« Kriterien zu unterziehen.