»Böses Erwachen« rund um die Detmolder (16.08.2006)
Ein »böses Erwachen« prophezeit die Bürgerinitiative Sichere Detmolder
Straße den Anwohnern rechts und links der Detmolder Straße, falls der
Umbau der Straße wie von der Stadt geplant durchgeführt wird. Durch den
Planfeststellungsbeschluss sei das Ausmaß der zu erwartenden Lärm- und
Luftschadstoffbelastung für die Wohngebiete rechts und links der
Detmolder Straße aufgedeckt worden.
Nach dem Planfeststellungsbeschluss sollen bis zu 86 Eigentümer an
der Detmolder Straße, 11 an der Diesterwegstraße, Graudenzer Straße,
Königsbrügge, Ludwig-Lepper-Straße, Mozartstraße und
Wilhelm-Raabe-Straße Ansprüche auf passiven Lärmschutz stellen können.
Darüber hinaus würde es noch an der August-Bebel-Straße zehn, an der
Teutoburger Straße 18 und an der Lippischen Straße mindestens ein Haus
treffen.
An diesen Häusern würden nach dem geplanten Neubau der Detmolder
Straße voraussichtlich die gesetzlichen Lärm-Grenzwerte von 70 Dezibel
(A) tagsüber beziehungsweise 60 Dezibel (A) nachts überschritten
werden. Denn durch den Neubau der Mitteltrennung auf der Detmolder
Straße und dem damit verbundenen weitgehenden Linksabbiegeverbot würde
der Verkehr in der derzeitig noch ruhigen Gabelsberger Straße von jetzt
396 Kraftfahrzeugen pro Tag um mehr als 400 Prozent auf 1.635
Kraftfahrzeuge steigen. Der Verkehr in der Lippischen Straße würde von
heute 609 auf 2501 Kraftfahrzeuge pro Tag steigen. In einigen
Straßenabschnitten würde das eine Erhöhung des Lärmpegels um bis zu
acht Dezibel ausmachen.
»Die meisten Bewohner und Eigentümer an den Blockumfahrten wissen
derzeit noch gar nichts von dem tatsächlichen Ausmaß der zusätzlichen
Belastungen durch Lärm und Abgase nach dem geplanten Neubau der
Detmolder«, stellt Martin Schmelz für die Bürgerinitiative fest. Denn
die diesbezüglichen Gutachten seien bisher im gesamten Planverfahren
zurückgehalten worden. »Um zusätzliche Proteste der Anwohner im
Vorhinein zu vermeiden, sind die die Eigentümer bis heute nicht darüber
informiert worden, was mit dem Neubau der Detmolder Straße auf sie zu
kommt«, ist sich Schmelz sicher.
Nun werden Eigentümer in den Blockumfahrten auch einen Baustopp und
eine Planänderung ohne Mitteltrennung und Blockumfahrten einklagen.
Nach dem Umbau nach jetztiger Planung blieben ihnen sonst nur noch
passive Lärmschutzmaßnahmen und eine Klage auf eine Entschädigung in
Geld für dieBeeinträchtigung des Außenwohnbereichs.