Die »Stilblüten«, die die Hartz-IV-Gesetzgebung nach den kürzlichen
Veränderungen durch die Bundesregierung treibt, hätten jetzt besonders
die noch schulpflichtigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den so
genannten Bedarfsgemeinschaften erreicht, beklagt die Inge Höger,
Bundestagsabgeordnete und Stellvertretende Vorsitzende der
Linksfraktion im Bundestag, Inge Höger aus Herford. Denen wird nämlich
die Selbstbeteiligung an Schulbüchern und -material in voller Höhe
aufgebrummt, nur noch die »Nichtarbeitsfähigen« sind davon weiterhin
befreit.
Das bedeute im Klartext, dass etwa Schüler über 18 Jahre nicht nur
wieder der Bedarfsgemeinschaft der Eltern zugeschlagen worden seien,
ihnen seien auch die Zuwendungen von 345 Euro auf 276 Euro zusammen
gestrichen worden. Davon müssten sie jetzt einen Eigenanteil von bis zu
39 Euro für ihre Schulbücher bezahlen, erklärt die Herforder
Bundestagsabgeordnete.
Inge Höger ist der Fall eines 18-Jährigen aus einer
Bedarfsgemeinschaft bekannt, der jetzt ein Berufskolleg besucht und für
dessen selbst zu bestellendes Schulmaterial ihm 75 Euro an Selbstkosten
aufgebürdet werden. Hinzu komme noch ein Eigenanteil an den von dem
Kolleg in Sammelbestellung angeschafften Büchern, der leicht noch
einmal 20 Euro ausmachen könne.
»Wenn man weiß, dass in mehrköpfigen Bedarfsgemeinschaften ohnehin
für den Lebensunterhalt mit jedem Cent gerechnet wird, ist das auch
zugleich eine Bestrafung für alle in dieser Gemeinschaft lebenden
Personen, die ja keinerlei andere Bezüge zum Ausgleich haben«,
kritisiert Höger.
Höger fordert ebenso wie die GEW-Vorsitzende in OWL, Sabine Unger,
die Kommunen auf, in solchen Fällen die Anschaffungskosten dauerhaft zu
übernehmen. Die werden jedoch mit Hinweis auf die Landesgesetzgebung,
die zwar eine solche kommunale Kostenübernahme erlaubt, es den
Schulträgern aber überlässt, dies auch so zu entscheiden, abgelehnt,
berichtet Höger. Abgesehen von den dann entstehenden Kosten würde man
in ein sehr kompliziertes Bedürftigkeitsermittlungsverfahren eintreten
müssen mit erheblichem Verwaltungsaufwand, argumentiere die Verwaltung.
Im Ergebnis erschwere sich der Zugang zu Bildung durch die
Selbstkostenübernahme, sagt Höger. Die Chancendefiziet bei sozial
schwachen Familien würden weiter zunehmen. Högers Kritik trifft
allerdings nicht auf Bielefeld zu: Auf Antrag der grünen Fraktion wurde
hier beschlossen, dass die Kommune die Kosten für die Schulbücher von
ALG-II-Beziehern übernimmt.