Webwecker Bielefeld: Bielefeldspezifische Studiengebühren (21.6.2006)

Bielefeldspezifische Studiengebühren (21.6.2006)



Am Mittwoch vergangener Woche beriet der Senat der Universität Bielefeld in erster Lesung über eine Beitragssatzung für die Uni. Mit ihr sollen zum kommenden Wintersemester Studiengebühren von 500 Euro pro Semester eingeführt werden, die das Land mit dem »Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit« ermöglicht. Die konkrete Verwendung der Gelder lässt der Satzungsentwurf aber offen.


Von Mario A. Sarcletti

Die Sitzung des Senats der Universität Bielefeld am 14. Juni brachte für die Studierenden und die, die solche werden möchten, eine eher gute und eine ziemlich schlechte Nachricht. Die schlechte steht gleich in Paragraph 1 der Beitragssatzung, die das Gremium am vergangenen Mittwoch diskutierte: »Von Studierenden, die in einem Studiengang an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, wird für jedes Semester ihrer Einschreibung ein Studienbeitrag in Höhe von 500 Euro erhoben«, heißt es da. Studienanfänger müssen den Beitrag nach dem Satzungsentwurf ab dem kommenden Wintersemester bezahlen, bereits eingeschriebene Studierende ab dem Sommersemester 2007.

Was in dem Satzungsentwurf entsprechend der Sprachregelung der Landesregierung und von Andreas Pinkwart, dem Minister für Innovation, Forschung, Wissenschaft und Technologie, noch euphemistisch »Studienbeitrag« genannt wird, wurde in der Debatte von verschiedenen Senatoren als das bezeichnet, als was es die meisten Betroffenen empfinden: Als Studiengebühren. So stellte Professor Ulrich Heinzmann fest: »Wir benötigen dringend diese Studiengebühren«. Und selbst Kanzler Hans-Jürgen Simm redete Klartext: »Wir machen hier eine Gebührensatzung«, sagte er während der Senatssitzung.

Die relativ gute Nachricht nach der Sitzung lautet: Es gibt eine »bielefeldspezifische Lösung«. So bezeichnet der Prorektor für Studienangelegenheiten, Gerhard Sagerer, den Kompromiss, auf den sich die Kommission für Studium und Lehre, in der auch Studierendenvertreter sitzen, in über zwanzig Stunden Diskussion einigen konnte. Beziehungsweise fast einigen konnte. Die studentischen Mitglieder der Kommission reichten eine zusätzliche Stellungnahme ein. In der betonen sie, dass Studiengebühren auch in der sozial abgefederten Bielefelder Version eine soziale Selektion mit sich bringen würden. Die studentischen Kommissionsmitglieder empfahlen dem Senat deshalb, trotz der Sonderregelungen gegen die Einführung von Studiengebühren zu stimmen.


Gebührenbefreiung für studierenden Eltern

Die Bielefelder Beitragssatzung sieht in der Tat viele Regelungen vor, die über die Vorgaben aus Düsseldorf hinausgehen. So können Studierende mit Kindern für einen Elternteil die doppelte Regelstudienzeit gebührenfrei studieren. Das Ministerium legte für sie nur mindestens drei Freisemester fest, in Bielefeld können studierende Eltern hingegen in einem Bachelorstudiengang neun Semester eingeschrieben sein, ohne zahlen zu müssen, in einem Magister- oder Diplomstudiengang gar sechzehn Semester. Mitglieder bestimmter Hochschulgremien oder des Allgemeinen Studierendenausschusses können bis zu vier Semestern von den Gebühren befreit werden.

Man wolle niemanden vom Studium abschrecken, begründete Gerhard Sagerer, diese »bielefeldspezifischen Lösung«. Ob das tatsächlich gelingt, ist allerdings fraglich, denn trotz der Erleichterungen für einige, müssen die meisten Studierenden einen Schuldenberg bis zu 10.000 Euro nach ihrem Abschluss befürchten. Für Sprösslinge finanzschwacher Eltern sehen Gebührenkritiker darin eine Abschreckung. Aber Gerhard Sagerer hat wohl dennoch recht, wenn er sagt, dass die Regelungen in der Beitragssatzung »weit über die an anderen Hochschulen hinausgehen«.

Die Satzung enthält auch einen Passus, der den Vertrauensschutz für bereits eingeschriebene Studierende erhöht. Sie müssen nach dem Satzungsentwurf nicht die vollen 500 Euro pro Semester berappen.