Am Mittwoch vergangener Woche beriet der Senat der Universität
Bielefeld in erster Lesung über eine Beitragssatzung für die Uni. Mit
ihr sollen zum kommenden Wintersemester Studiengebühren von 500 Euro
pro Semester eingeführt werden, die das Land mit dem »Gesetz zur
Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit« ermöglicht. Die konkrete
Verwendung der Gelder lässt der Satzungsentwurf aber offen.
Von Mario A. Sarcletti
Die Sitzung des Senats der Universität Bielefeld am 14. Juni
brachte für die Studierenden und die, die solche werden möchten, eine
eher gute und eine ziemlich schlechte Nachricht. Die schlechte steht
gleich in Paragraph 1 der Beitragssatzung, die das Gremium am
vergangenen Mittwoch diskutierte: »Von Studierenden, die in einem
Studiengang an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, wird für
jedes Semester ihrer Einschreibung ein Studienbeitrag in Höhe von 500
Euro erhoben«, heißt es da. Studienanfänger müssen den Beitrag nach dem
Satzungsentwurf ab dem kommenden Wintersemester bezahlen, bereits
eingeschriebene Studierende ab dem Sommersemester 2007.
Was in dem Satzungsentwurf entsprechend der Sprachregelung der
Landesregierung und von Andreas Pinkwart, dem Minister für Innovation,
Forschung, Wissenschaft und Technologie, noch euphemistisch
»Studienbeitrag« genannt wird, wurde in der Debatte von verschiedenen
Senatoren als das bezeichnet, als was es die meisten Betroffenen
empfinden: Als Studiengebühren. So stellte Professor Ulrich Heinzmann
fest: »Wir benötigen dringend diese Studiengebühren«. Und selbst
Kanzler Hans-Jürgen Simm redete Klartext: »Wir machen hier eine
Gebührensatzung«, sagte er während der Senatssitzung.
Die relativ gute Nachricht nach der Sitzung lautet: Es gibt eine
»bielefeldspezifische Lösung«. So bezeichnet der Prorektor für
Studienangelegenheiten, Gerhard Sagerer, den Kompromiss, auf den sich
die Kommission für Studium und Lehre, in der auch Studierendenvertreter
sitzen, in über zwanzig Stunden Diskussion einigen konnte.
Beziehungsweise fast einigen konnte. Die studentischen Mitglieder der
Kommission reichten eine zusätzliche Stellungnahme ein. In der betonen
sie, dass Studiengebühren auch in der sozial abgefederten Bielefelder
Version eine soziale Selektion mit sich bringen würden. Die
studentischen Kommissionsmitglieder empfahlen dem Senat deshalb, trotz
der Sonderregelungen gegen die Einführung von Studiengebühren zu
stimmen.
Gebührenbefreiung für studierenden Eltern
Die Bielefelder Beitragssatzung sieht in der Tat viele Regelungen
vor, die über die Vorgaben aus Düsseldorf hinausgehen. So können
Studierende mit Kindern für einen Elternteil die doppelte
Regelstudienzeit gebührenfrei studieren. Das Ministerium legte für sie
nur mindestens drei Freisemester fest, in Bielefeld können studierende
Eltern hingegen in einem Bachelorstudiengang neun Semester
eingeschrieben sein, ohne zahlen zu müssen, in einem Magister- oder
Diplomstudiengang gar sechzehn Semester. Mitglieder bestimmter
Hochschulgremien oder des Allgemeinen Studierendenausschusses können
bis zu vier Semestern von den Gebühren befreit werden.
Man wolle niemanden vom Studium abschrecken, begründete Gerhard
Sagerer, diese »bielefeldspezifischen Lösung«. Ob das tatsächlich
gelingt, ist allerdings fraglich, denn trotz der Erleichterungen für
einige, müssen die meisten Studierenden einen Schuldenberg bis zu
10.000 Euro nach ihrem Abschluss befürchten. Für Sprösslinge
finanzschwacher Eltern sehen Gebührenkritiker darin eine Abschreckung.
Aber Gerhard Sagerer hat wohl dennoch recht, wenn er sagt, dass die
Regelungen in der Beitragssatzung »weit über die an anderen Hochschulen
hinausgehen«.
Die Satzung enthält auch einen Passus, der den Vertrauensschutz für
bereits eingeschriebene Studierende erhöht. Sie müssen nach dem
Satzungsentwurf nicht die vollen 500 Euro pro Semester berappen.