»Thema verfehlt« (05.07.2006)
Der Bielefelder Datenschutzverein FoeBuD und die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) kritisieren das vom Handelsverband GS1 vorgelegte Grundsatzpapier zu RFID und Datenschutz. Das vom Handelsverband vorgelegte Papier formuliert Grundsätze, die den Handelsunternehmen als »Richtlinie« beim Einsatz von RFID auf Basis des sogenannten Electronic Product Code (EPC) dienen sollen. Insbesondere sollen diese bei Anwendungen beachtet werden, bei denen Verbraucher betroffen sind.
RFID (Radio Frequency IDentification) sind winzige Chips mit Antenne, die eine weltweit eindeutige Seriennummer enthalten, ohne Sichtkontakt und unbemerkt per Funk ausgelesen werden können. RFID-Chips sollen nach dem Willen von Handel und Industrie in Zukunft unter anderem die Strichcodes auf den Waren ersetzen. Anders als beim Strichcode, der das Produkt nur der Art nach bezeichnet, ist mit RFID jedes einzelne Hemd und jede einzelne Packung Frischkäse über die weltweit eindeutige Seriennummer identifizierbar und kann damit Personen zugeordnet werden.
Aus der Sicht des FoeBuD und der DVD ist das vorgelegte Papier des Handelsverbandes wertlos. Das Papier beschränke sich auf die wortreiche Anpreisung der Vorzüge von RFID. »Absichtsvoll naiv« erscheine dabei die These, dass ein Personenbezug von RFID- Produktkennungen nur in Ausnahmefällen vorliege: Nämlich dann, wenn ein Unternehmen in der Lage sei, mit seinen eigenen Daten ohne unverhältnismäßigen Aufwand einen Personenbezug herzustellen. Diese Voraussetzung werde jedoch in modernen Warenhäusern durch jede Videoüberwachung, jedes Kundenkartensystem und jede Nutzung des EPC für elektronische Kassiervorgänge erfüllt, heißt es in dem Papier.
Die Fragwürdigkeit der Anwendungen werde nicht verstanden, werfen die beiden Organisationen dem Handelsverband vor. Dies gelte etwa beim Einsatz von Hintergrundanwendungen und die Verknüpfungsmöglichkeiten von EPC-Seriennummern mit personenbezogenen Profilen. Derartige Einsatzmöglichkeiten würden bereits heute von GS1 beworben. Auch der pauschale Hinweis, dass die beteiligten Einzelunternehmen das Bundesdatenschutzgesetz beachten, beruhigt die beiden Datenschutz-Organisationen nicht. Seiner Bringschuld gegenüber den Verbrauchern komme der Handel nicht nach. Die bestünde in einer klaren Zusicherung, RFID nur »offen, zeitbegrenzt und zweckgebunden« in Konsumartikeln zu verwenden. Für Verbraucher gebe es nur eine sinnvolle Reaktion, erklärt Sönke Hilbrans, Vorstandsvorsitzender der DVD: »Lehnen sie den Kauf von Produkten mit RFID weiterhin ab«.
Weitere Informationen: http://www.foebud.org/rfid