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Kommunen bleiben auf Unterbringungskosten hängen (03.03.2004)



Hartz IV soll die Kommunen entlasten. Nach dem bisherigen Stand jedoch müssten die Kommunen in erheblichem Umfang draufzahlen, weil sie die Unterbringungskosten der Arbeitslosen übernehmen müssten. In 14 Tagen soll das Gesetz abschließend beraten sein. Grund für Kommunalpolitiker aller Bielefelder Rathausparteien, eine Änderung in dem Gesetzentwurf zu fordern

Von Manfred Horn

Die mit Hartz IV beschlossenen Änderungen sollen zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Sie sind Ergebnis des Vermittlungsausschusses zwischen SPD, Grünen, CDU/CSU und FDP, der am 19. Dezember 2003 zu diesem Kompromiss kam . Noch wird in Berlin allerdings an den Ausführungsbestimmungen gebastelt. Erst jetzt ist den Städten aufgefallen, dass es mit der versprochenen Entlastung kommunaler Haushalte durch die Reform des Arbeitsmarktes nicht weit her ist.

Im Gegenteil, der Stadtkämmerer in Köln hat inzwischen errechnet, dass Hartz IV der Stadt jährlich zwischen 90 und 110 Millionen Euro zusätzlich kosten wird. In Bielefeld gibt es noch »keine belastbaren Zahlen«, wie Pit Clausen, SPD-Fraktionsvorsitzender, erklärt. Geschätzt kommen auf die Stadt aber Mehrkosten von 10 bis 35 Millionen Euro zu. Petra Roth, Oberbürgermeisterin Frankfurts und Vorsitzende des Deutschen Städtetages, kündigte für den Fall, dass hier nicht nachgebessert wird, Verfassungsbeschwerde an.

Der Grund für die Mehrkosten: Die Kommunen sollen nach dem beschlossenen Modell ab 2005 die Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger übernehmen. Tritt zum 1. Januar 2005 das neue Sozialgesetzbuch II in Kraft, dass wesentlich die Hartz IV-Reformen beinhaltet, ist Schluss mit dem Wohngeld für diese Gruppen. Statt Wohngeld gibt es für alle »ALG II«-Empfänger, also Bezieher des neuen Arbeitslosengeldes II, dann die Erstattung der Unterkunftskosten in »angemessenem Rahmen«. Den Kommunen entstünden Mehrkosten, da das bisherige Wohngeld vom Land NRW und vom Bund getragen wurde.

Der Bund will ab dem 1. Januar 2005 die Kosten für »ALG II« tragen, einer Gruppe, in der dann die heutigen Arbeitslosenhilfe-Empfänger und die Sozialhilfeempfänger zusammengepackt werden. Die Kommunen werden so von der Zahlung von Sozialhilfe entlastet. Im Gegenzug sollen die Kommunen dann für die Unterhaltskosten und für die Finanzierung weiterer Leistungen wie Heizung, Kinderbetreuung oder psychosoziale Beratung aufkommen. Für die Kommunen ein schlechtes Geschäft. Denn durch die massenhafte Verschlechterung für heutige Arbeitslosenhilfebezieher – die dann ab 1. Januar 2005 Bezieher von ALG II sind – entstehen zahlreiche zusätzliche Berechtigte, die ihre Unterkunftskosten erstattet bekommen müssen. Da hilft es auch nur wenig, wenn das Land NRW zugesagt hat, die bisherige Summe an Wohngeld auch zukünftig an die Kommunen weiterzugeben.

Im Bielefelder Rathaus gingen die Bielefelder Grünen nach vorne und initiierten eine Erklärung, die dann alle Rathausparteien mitunterzeichneten. Viel Zeit bleibt aber nicht mehr, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass die Städte nicht auf den Unterbringungskosten hängen bleiben. Wird der Fahrplan in Berlin eingehalten, so soll das Gesetz in zwei Wochen ausformuliert sein und im April im Bundestag beschlossen werden. Komme die Änderung nicht, sei eine Konsolidierung des Bielefelder Haushaltes auf absehbare Zeit nicht mehr möglich. Die Ratsparteien verweisen auch auf eine Bielefelder Besonderheit: die von Bodelschwinghschen Anstalten. Hier sei die Stadt stärker als andere belastet, enorme Unterkunftskosten müsste dann zukünftig die Stadt tragen. Und da die meisten Bewohner Bethels nicht erwerbsfähig sind, müsste die Stadt sogar die Sozialhilfe, zukünftig ALG II, zahlen, da der Bund nur für erwerbsfähige Personen aufkommen wird.