Webwecker Bielefeld: heimrecht01

Heimrecht soll beim Bund bleiben (22.02.2006)



»Das Heimrecht muss auch zukünftig in Bundeskompetenz bleiben. Dafür Sorge zu tragen, liegt in der Verantwortung der Großen Koalition«, erklären Britta Haßelmann, altenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion und Elisabeth Scharfenberg, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion.

Gehe die Zuständigkeit an die Länder, werde es einen Wettbewerb nach unten und Pflege nur noch nach Lage der Länderhaushalte geben. »Angesichts der ohnehin großen Probleme der Pflege in Deutschland können wir uns eine weitere Absenkung von Standards und Finanzmitteln nicht leisten«, erklärt Haßelmann. Hintergrund der Äußerungen sind Pläne der Großen Koalition, im Zuge der Förderalismusreform das Heimrecht auf die Bundesländer zu übertragen. Noch im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD angekündigt, das Heimgesetz zu refomieren. Jetzt wollen sie die Kompetenz offenbar an die Länder übergeben. Dabei hatte Bundesgesundheitsministerin Renate Schmidt (SPD) noch 2004 gesagt: »Würden die Länder zuständig, werde es je nach Land unterschiedliche Richtlinien für die Betreuung und Pflege alter und behinderter Menschen geben.« Dann entstünde ein unterschiedliches Schutzniveau.

Einige Länder haben bereits in der Vergangenheit durchblicken lassen, wie sie es sich vorstellen, eigenständig über das Heimrecht walten zu können: Baden-Württemberg wollte die Fachkraftquoten von derzeit 50 auf ein Drittel senken. Bayern will Empfängern von Sozialhilfe höchstens einen Anspruch auf ein Doppelzimmer in einem Heim gewähren. Haßelmann ist sich sicher: »Wird das Heimrecht an die Länder verkauft, wird das für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen einen hohen Preis haben«.