Webwecker Bielefeld: unpolitisch03

Unpolitische Waffenfreaks? (Teil 3)



Ebenso wenig thematisierte das Gericht, dass Christian G. zwei Mal offensichtlich nicht die Wahrheit gesagt hatte: Zum einen behauptete er, dass Peter S. erst in Deutschland erfahren habe, dass im Kofferraum seines Autos ein Maschinengewehr lag. Zudem gab er an, dass der Preis der Waffe 600 Euro gewesen sei. Nach einer Sitzungsunterbrechung räumte S. jedoch ein, dass er schon in Tschechien von dem Waffentransport erfahren habe. »Das glaube ich Ihnen null, dass Herr S. davon nix mitbekommen hat«, hatte Staatsanwalt Christian G. nach dessen Aussage vorgehalten. S. gab außerdem zu, dass er dem Verkäufer gegenüber für die korrekte Abwicklung des Geschäfts gebürgt habe. Die Richterin wies zudem auf die Aussage des Verkäufers L. hin, dass er von S. einen Karabiner erhalten und G. nur 100 Euro bezahlt habe.

Dass S. für G. bürgte, passt ins Bild, das Staatsanwalt Lauske von den beiden Angeklagten zeichnete. G. sei so etwas wie der Zögling von S. gewesen. Die Hierarchie in der Beziehung der beiden, macht auch ihre Körpersprache deutlich. Während S. recht selbstbewusst auf der Anklagebank saß und immer wieder in Papieren blätterte, wirkte G. in sich gekehrt, seine Antworten waren kaum verständlich. Eine Jugendgerichtshelferin bescheinigte G. starke Minderwertigkeitsgefühle und wollte Reifeverzögerungen bei dem jungen Mann ohne Schulabschluss und Berufsausbildung nicht ausschließen.

Deshalb wurde G., der nach Ansicht der Richterin »von der geistigen Entwicklung noch tiefstens im Jugendalter steckt«, auch nach Jugendstrafrecht verurteilt, 9 Monate auf Bewährung lautete das Urteil. S. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Auch die setzte das Gericht zur Bewährung aus, obwohl der Angeklagte bereits acht Verurteilungen vorweisen kann, zwei davon wegen Waffendelikten. Beide Angeklagten müssen zudem gemeinnützige Arbeit verrichten, S. 150 Stunden, G. 120 Stunden. Bei letzterem verfügte die Richterin, dass diese bis 30. Juli geleistet werden müssen und drohte auch gleich mit Beugearrest.

Dass ihm die Arbeitsstunden am meisten wehtun, machte G. vor dem Gerichtssaal klar, als das Schöffengericht über das Urteil beriet. Einem Begleiter erzählte er, dass die geforderten 9 Monate auf Bewährung nicht so schlimm seien. »Ich hoffe, wir kriegen die 120 Arbeitsstunden weg«, sagte er. Die Hoffnung wurde enttäuscht.