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Ohne Ergebnis (18.01.2006)



Zu keinerlei Annäherung der Standpunkte bezüglich der Notwendigkeit zur Fortführung der Aktionsplanung für Bielefeld führte ein circa zweistündiges Gespräch zwischen Marianne Thomann-Stahl, Regierungspräsidentin in Detmold, und der BürgerInneninitiative Sichere Detmolder Straße am Dienstag der vergangenen Woche.

Dieses Gespräch war aufgrund einer Bitte der Bürgerinitiative vom November 2005 zustande gekommen. Inhaltlich ging es vor allem um die Relevanz dreier Modellrechnungen für die Luftschadstoffbelastung an Bielefelder Straßen und die vorläufigen Schlussfolgerungen aus den derzeitigen Feinstaub-Messungen an der Stapenhorststrasse.

Die BürgerInneninitiative ist der Auffassung, dass unter anderem aufgrund des für den Ausbau der Detmolder Straße erstellten Luftschadstoffgutachtens sofortiger Handlungsbedarf besteht. Das Gutachten auf Grundlage einer Modellrechnung weise auf der Detmolder Straße für 2005 an bis zu 163 Tagen Überschreitungen der maximalen Tagesmittelwerte für Feinstaub PM10 aus. Gesetzlich zulässig ist die Überschreitung an maximal 35 Tagen im Jahr. Laut Aussagen von Gutachtern haben Modellrechnungen im Vergleich zu tatsächlichen Messungen eine Abweichung von plus-minus 10 bis 15 Prozent.

Dazu müsste allerdings an mehreren Standorten, über mehrere Jahre und vor allem in Straßenabschnitten mit engen Häuserschluchten gemessen werden. Diese Vorraussetzungen treffen weder für den Standort der Messstelle an der B68 noch an der Stapenhorststrasse zu. »Offensichtlich haben weder die Stadt Bielefeld als Auftraggeber der Gutachten noch die Bezirksregierung eine Veranlassung gesehen, die Diskrepanz zwischen den Modellrechnungen und der Messungen mit den Gutachtern abzuklären«, erklärt die Bürgerinitiative.

Die Bezirksregierung hingegen gibt an, sie habe keine Indizien für eine Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte. Abteilungsdirektor Gernot Berghahn führte aus, dass ein fachlicher Dialog über den Stellenwert der Modellrechnungen und die derzeitigen Standorte von Messstellen in Bielefeld von der Bezirksregierung nicht geführt werden könne. Erst wenn das Landesumweltamt als zuständige Fachbehörde das Signal zur Fortführung der Arbeiten an den Aktionsplänen gebe, werde die Bezirksregierung Detmold das unterbrochene Verfahren fortführen.