Webwecker Bielefeld: briefwahl

Briefwahl nun möglich (31.08.2005)



Die Benachrichtigungen an 239.400 Bielefelder Wahlberechtigte sollten verschickt sein. Sie sind der Nachweis über den Eintrag in das Wählerverzeichnis der Stadt Bielefeld. Nur wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, darf auch wählen. Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber von der eigenen Wahlberechtigung überzeugt ist, sollte sich spätestens bis zum 2. September 2005, 12 Uhr, an das Wahlteam oder ein Bezirksamt wenden. Dort kann den Wahlberechtigten im Falle des Verlustes der Wahlbenachrichtigung das zuständige Wahllokal genannt werden. Wer jedoch nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, muss bis zu diesem Termin Einspruch einlegen, um die Wahlberechtigung noch erlangen zu können.

In das Wählerverzeichnis sind diejenigen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit eingetragen, die am 14. August 2005 in Bielefeld mit Hauptwohnung gemeldet waren. Außerdem müssen sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, mindestens 18 Jahre alt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Wer seine Stimme nicht am Wahltag im Wahllokal abgeben kann, kann die Ausstellung von Briefwahlunterlagen beantragen. Der einfachste Weg ist die Rücksendung der Wahlbenachrichtigung, auf deren Rückseite der Briefwahlantrag aufgedruckt ist. Der Antrag kann außerdem mit einem Online-Formular auf der Internetseite www.bielefeld.de gestellt werden. Das Wahlteam wird die Briefwahlunterlagen kurzfristig zusenden. Der Briefwahlantrag kann seit dem 30. August auch in der Bürgerberatung im Neuen Rathaus oder in den Bezirksämtern gestellt werden. Die Unterlagen können sofort mitgenommen werden. Es kann dort aber auch sofort gewählt werden. Die Briefwahlunterlagen dürfen nur den Antragstellern persönlich ausgehändigt werden. Die Unterlagen für andere Personen – auch für den Ehepartner – muss das Wahlteam per Post zusenden.

Auch bei dieser Bundestagswahl werden die Stimmzettel in der oberen rechten Ecke wieder gelocht sein. Begründung dafür ist, dass Sehbehinderte und Blinde ihre Stimme mit Hilfe einer speziellen Wahlschablone abgeben können. Damit sie ohne fremde Hilfe die Vorderseite des Stimmzettels erkennen und ihn richtig in die Schablone einlegen können, wurden alle Stimmzettel gelocht.



Telefonische Auskünfte erteilt das Wahlteam unter der Telefonnummer 0521 / 51-5033.

Bestellungen für eine Wahlschablone für Blinde und Sehbehinderte nimmt die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenverbände unter der Telefon-Nummer 01805 / 666456 entgegen.