Bielefelder Bürgerfunk drohen massive Kürzungen
Nach Auskunft von Oliver Keymis, medienpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion, soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause am 14. Juni 2002 ein neues Landesmediengesetz verabschiedet werden. Es würde das noch bestehende Landesrundfunkgesetz ablösen und für den Bürgerfunk Verschlechterungen mit sich bringen. »Wenn das Gesetz so durchgeht, ist die demokratische Medienlandschaft gefährdet«, sagt Jörg Studzinski, Leiter der Radiowerkstatt in der Bürgerwache gegenüber dem WEBWECKER BIELEFELD. Er befürchtet für die Zukunft, dass es nicht mehr möglich sei, sich »im bisherigen Maße an der Bürgerlandschaft Radio zu beteiligen«. Studzinski ruft zum Protest gegen den Gesetzentwurf auf, ab dem 16. Mai sollen in Bielefeld verstärkt Sendungen zu diesem Thema im Bürgerfunk ausgestrahlt werden.
Einige der geplanten Änderungen:
Nach dem vorliegenden Entwurf würde die bisherige 15 Prozent-Regelung gekippt. Radio Bielefeld als lokales kommerzielles Radio, auf dessen Frequenzen der Bürgerfunk sendet, war bisher verpflichtet, 15 Prozent seiner Sendezeit dem Bürgerfunk zur Verfügung zu stellen. Nach dem Landesmediengesetz-Entwurf sollen es zukünftig »täglich mindestens 50 Minuten« sein. Der Landesverband Bürgerfunk befürchtet in einer Stellungnahme, dass ein Zusammenstreichen des derzeitigen Bürgerfunkangebots droht.
Weiter ist im Entwurf vorgesehen, dass lokale Sender wie Radio Bielefeld nicht mehr verpflichtet sind, Änderungen im Programmschema anzuzeigen. Damit entfiele die Möglichkeit der zukünftigen Landesmedienanstalt (bisher: Landesrundfunkanstalt), Bürgerfunk-Verschiebungen zu untersagen. Radio Bielefeld könnte dann den Bürgerfunk aus eigener Entscheidung heraus verschieben. Des weiteren droht dem Bürgerfunk eine Verschiebung der Wochenend-Sendetermine auf die Werktage. Die bisherige Regelung mit Radio Bielefeld sieht am Wochenende zwei Sendeplätze des Bürgerfunks vor, jeweils um 18.04 Uhr.
Schließlich würden nach dem Entwurf anerkannte Radiowerkstätten, in denen die meisten Bürgerfunksendungen produziert werden, weniger Geld bekommen. Zwar werde der Topf der Landesanstalt für Rundfunk (zukünftig: Landesmedienanstalt) von 15 auf 25 Prozent aufgestockt, doch bereits bisher erhielt der Bürgerfunk nach Darstellung des Landesverbandes Bürgerfunk nicht 15 Prozent der Haushaltsmittel der Landesanstalt, sondern »knapp 30 Prozent«. Zudem soll das Geld zukünftig nicht mehr ausschließlich für den Bürgerfunk, sondern »einschließlich der Förderung von Projekten der Medienkompetenz« (§82 des Entwurfs des Landesmediengesetzes) verwendet werden. Jörg Studzinski, Leiter der Radiowerkstatt der Bürgerwache, befürchtet dann eine geringe Förderung der Radiowerkstatt und damit verbunden das Verschwinden einiger Radiowerkstätten auch in Bielefeld. Der Landesverband Bürgerfunk fordert, die Regelungen zur Förderung des Bürgerfunks und anderer Medien zu trennen und dem Bürgerfunk mindestens 15 Prozent der Einnahmen der Rundfunkgebühren zu garantieren.
Weitere Informationen:
www.buergerfunk.de