»Stadt drückt sich vor Verantwortung« (01.06.2005)
Die Bürgerinitiative Sichere Detmolder Straße wirft Verwaltung und Politik Verzögerungstaktik vor. Am 29. Mai teilte die Bezirksregierung Detmold der BürgerInneninitiative mit Schreiben vom 20 Mai mit, dass der Regierungspräsident durch das Umweltministerium des Landes NRW mit Erlass vom 28. April 2005 verpflichtet wurde, für die Detmolder Straße in Bielefeld Aktionspläne zum Schutz der Gesundheit und zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte aufzustellen.
Den Erlass gibt nun bereits einen Monat, gefolgt ist bisher nichts: »Da die notwendigen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen wie Fahrverbote unpopulär sind, drücken sich die Stadt Bielefeld und die Bezirksregierung bis heute vor ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu handeln, und dass auf Kosten der Gesundheit der Anliegerinnen und Anlieger«, empört sich Martin Schmelz, Sprecher der Bürgerinitiative. Schon seit 2003 seien mit dem Luftschadstoffgutachten zum geplanten Umbau der Detmolder Straße in 2006 die Grenzwertüberschreitungen bezüglich Feinstaub (PM10) der Stadt Bielefeld und spätestens seit Ende 2004 mit der Erörterung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auch der Bezirkregierung in Detmold bekannt.
Die Anlieger der Corneliustrasse in Düsseldorf profitierten im Gegensatz zu den Anliegern an und um die Detmolder Straße schon seit einigen Wochen von dem durch die dortige Bezirksregierung im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf erlassenen generellem Durchfahrverbot für LKW über 2,8 Tonnen, sagt Schmelz. In Bielefeld würden konkrete Maßnahmen verzögert, »weil man sonst die Verbreiterungen der Fahrbahnen für mehr LKW-Verkehr beim geplanten Ausbau der Detmolder Straße in Frage stellen müsste«.
Am Mittwoch, 1. Juni, entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster über die Einwendungen gegen das Planfeststellungsverfahren. Die Detmolder Straße soll ab 2006 im Bereich Landgericht bis Sieker Endstation umgebaut werden. Vor dem Oberverwaltungsgericht klagen zwei Anwohnerinnen auf Maßnahmen für aktiven Lärmschutz gegen die Stadt Bielefeld. Aktiver Lärmschutz würde bedeuten, die Lärmemission zu verringern, beispielsweise durch ein Tempolimit.
Das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet am Mittwoch, 1. Juni, um 10 Uhr. Die Bürgerinitiative mobilisiert zur Fahrt nach Münster, Treffpunkt ist um 8 Uhr vor dem Gemeindehaus der Paul-Gerhardt Gemeinde, Detmolder Straße 107 nahe der Stadtbahnhaltestelle Mozartstraße